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Ermittlung des Steuersatzes bei der Anerkennung von Steuergutschriften

Ermittlung des Steuersatzes

Die Bilanzierung von Steuergutschriften aus steuerlichen Verlustvorträgen ist ein zentraler Aspekt der Unternehmenssteuerverwaltung, da sie sich unmittelbar auf die Finanz- und Steuerlage eines Unternehmens auswirkt. In diesem Zusammenhang ist die korrekte Anwendung des passenden Steuersatzes von entscheidender Bedeutung, um ihre Auswirkungen auf den Jahresabschluss korrekt widerzuspiegeln.

In diesem Artikel wird der Steuersatz analysiert, der für die Anerkennung einer Steuergutschrift für steuerrechtliche Verluste in einem Unternehmen gilt, dessen Nettoumsatz (NTI) im Jahr 2022 nicht mehr als 1 Mio. EUR betrug und das im Jahr 2023 einen Verlust erlitten hat.

Andwendbare Rechnungslegungsstandards

Die Rechnungslegungs- und Bewertungsvorschrift (NRV) 13 des spanischen Nationalen Kontenplans besagt, dass latente Steueransprüche, wie z.B. steuerliche Verlustvorträge, zu verbuchen sind, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen zukünftige steuerpflichtige Gewinne erzielen wird, mit denen die entstandenen Verluste verrechnet werden können.

Der Beschluss des Spanischen Instituts für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (ICAC) vom 9. Februar 2016 erweitert dieses Kriterium und besagt, dass die Verwertung dieser Aktiva nicht als wahrscheinlich angesehen wird, wenn sie voraussichtlich in einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren genutzt werden oder wenn das Unternehmen in der Vergangenheit kontinuierlich Verluste erlitten hat. Es sei denn, es liegen Beweise für das Gegenteil vor.

Anwendbarer Steuersatz

Das Körperschaftssteuergesetz 27/2014, geändert durch das Gesetz 31/2022, sieht einen allgemeinen Steuersatz von 25 % und einen ermäßigten Steuersatz von 23 % für Unternehmen vor, deren INCN im vorangegangenen Steuerzeitraum weniger als 1 Million Euro betrug. Dieser ermäßigte Satz gilt gemäß Artikel 5.2 desselben Gesetzes nicht für Unternehmen, die Vermögenswerte halten.

Bewertung des Steuerguthabens am Jahresende

Am Jahresende muss das Unternehmen das latente Steuerguthaben entsprechend dem erwarteten Steuersatz zum Zeitpunkt seiner Umkehrung bewerten:

Es ist unerlässlich, diese Schätzungen regelmäßig zu überprüfen und die Bewertung der Steuergutschrift entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens anzupassen.

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Expertin für Finanzbuchhaltung

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