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Spanien schafft das Goldene Visum ab: Ende der Aufenthaltsgenehmigung für Investoren

Spanien schafft das Goldene Visum ab

Spanien hat beschlossen, das Goldene Visum abzuschaffen. Dieses galt als Aufenthaltsgenehmigung für Investor/innen und ermöglichte es Nicht-EU-Bürgern/Bürgerinnen, sich im Land aufzuhalten und bedeutende Investitionen zu tätigen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes 1/2025, dem Gesetz der Wirksamkeit, am 3. April 2025 wird diese Möglichkeit nun abgeschafft.

Mit diesem Gesetzesbeschluss wird es nun nicht mehr möglich sein das Visum für den Erwerb von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr zu beantragen. Mit dieser Maßnahme will die Regierung die Immobilienspekulation eindämmen und den Zugang zu Wohnungen für in Spanien lebende Bürger/innen verbessern.

Neben der Abschaffung dieser Art des Immoblilienerwerbs verschwinden auch andere Methoden, die den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht haben. Dazu gehören:

Trotz dieser Änderung sind die bereits erteilten Genehmigungen weiterhin gültig und können verlängert werden, sofern die in den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden Vorschriften und  Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzung für die Verlängerung des Goldenen Visums

Die Verlängerung bereits bestehender Titel sollte rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels eingeleitet werden.

Diejenigen, die diesen Aufenthaltstitel noch beantragen möchten, müssen dies vor dem 3. April 2025 tun, da er danach nicht mehr verfügbar sein wird.

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Geschäftsführerin und Steuerberaterin

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