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Änderungen der Jahresberichte 2022

Jahresberichte 2022

Infolge der letzten Reform des allgemeinen Kontenplans im Jahr 2021 müssen die Jahresabschlüsse nach den neuen Mustern erstellt werden, die in der Verordnung JUS/616/2022 für die Hinterlegung beim entsprechenden Handelsregister genehmigt wurden.

Diese Verordnung bringt die folgenden Änderungen mit sich:

  1. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter liegt bei über 500
  2. Sie müssen entweder als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne der Rechnungsprüfungsvorschriften gelten oder in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren am Ende eines jeden Geschäftsjahres mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

– dass der Gesamtbetrag der Aktiva 20.000.000 Euro übersteigt

– dass der jährliche Nettoumsatz 40.000.000 Euro übersteigt

– dass die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer über zweihundertfünfzig liegt.

Diese neue Verordnung hebt die vorherige Verordnung auf, die sich auf die Verordnung JUS/793/2021 vom 22. Juli bezieht, und billigt damit die neuen Muster für die Hinterlegung der Jahresabschlüsse der Verpflichteten beim Handelsregister.

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Steuerberaterin und Buchhalterin / Verwaltungs- und Finanzleiterin

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