
Jahresabschlüsse und entsprechende Einreichung
Der Jahresabschluss muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und von der Hauptversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres genehmigt werden.
Der Jahresabschluss muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und von der Hauptversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres genehmigt werden.
Bei der Berechnung der Abschreibung müssen wir den Anschaffungspreis des Wirtschaftsguts, die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts sowie den Restwert am Ende des Abschreibungszeitraums berücksichtigen. Es gibt verschiedene Methoden, je nachdem, welchen Abschreibungsprozess wir erreichen wollen.
Das königliche Dekretgesetz 1/2021 vom 12. Januar bringt Neuheiten in den Kontenplan ein, um ihn an die von der Europäischen Union festgelegten Buchhaltungskriterien anzupassen. Es wird für die Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2021 starten, gelten.
Um die MwSt. mit einer vereinfachten Rechnung abziehen zu können, muss der Absender notwendigerweise die MwSt.-Nummer des Empfängers und die Adresse sowie den in Rechnung gestellten Betrag angeben.
CIRBE-Bericht in Spanien – Finanzierungsmechanismen: Brauchen Sie eine Finanzierung für Ihr Unternehmen? Sie sollten eine Voraussetzung kennen.