Rechtsberatung in Spanien

Unsere deutschsprachige Rechtsanwälte in Spanien bieten u.a. Rechtsberatung in Spanien in folgenden Angelegenheiten:

 

Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsgründungen
  • Abwicklung und Einstellung von Gesellschaften oder die Übertragung von Geschäftsbereichen
  • Verpflichtung und Haftung von Geschäftsführern, Aktionären und leitenden Angestellten
  • Das Führen von Gesellschaftsbüchern
  • Die Eintragung im und die Verwaltung gegenüber dem Handelsregister.

Handelsgeschäfte

  • Der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften, Geschäftsbereichen und Anlagevermögen
  • Verträge für die kommerzielle Vertretung und den Vertrieb: Agenturverträge, Vergabewesen und Franchising
  • Allgemeine Vertragsbedingungen B2B.

Arbeitsrecht

  • Beratung bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen: Anpassung an die Bedürfnisse, die Funktionsweise und die Struktur des Unternehmens
  • Beratung im Falle von Änderungen oder Modifizierungen
  • Kündigung und Auflösung von Verträgen: Lösungen und Abkommen.

Führungskräfte und leitende Angestellte

  • Arbeitsverträge von Führungsangestellten
  • Abschirmungs- und Wettbewerbsklauseln
  • Die Möglichkeit der Koexistenz von arbeits- und handelsrechtlichen Ämtern, sowie statutarische Vorsehungen über die Ausübung mehrerer Ämter.

Tarifverhandlungen

  • Die Verhandlung von Tarifvereinbarungen und Abkommen
  • Die Restrukturierung und Reorganisation; Vorruhestand, Rentensysteme und Wiedereinstellung im Falle kollektiver Kündigungen
  • Die Beziehung zu Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften.

Arbeitsrechtliche Verfahren

  • Beschwerden vor den zuständigen Gerichten
  • Entlassungen.