Rechtsberatung in Spanien
Unsere deutschsprachige Rechtsanwälte in Spanien bieten u.a. Rechtsberatung in Spanien in folgenden Angelegenheiten:
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsgründungen
- Abwicklung und Einstellung von Gesellschaften oder die Übertragung von Geschäftsbereichen
- Verpflichtung und Haftung von Geschäftsführern, Aktionären und leitenden Angestellten
- Das Führen von Gesellschaftsbüchern
- Die Eintragung im und die Verwaltung gegenüber dem Handelsregister.
Handelsgeschäfte
- Der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften, Geschäftsbereichen und Anlagevermögen
- Verträge für die kommerzielle Vertretung und den Vertrieb: Agenturverträge, Vergabewesen und Franchising
- Allgemeine Vertragsbedingungen B2B.
Arbeitsrecht
- Beratung bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen: Anpassung an die Bedürfnisse, die Funktionsweise und die Struktur des Unternehmens
- Beratung im Falle von Änderungen oder Modifizierungen
- Kündigung und Auflösung von Verträgen: Lösungen und Abkommen.
Führungskräfte und leitende Angestellte
- Arbeitsverträge von Führungsangestellten
- Abschirmungs- und Wettbewerbsklauseln
- Die Möglichkeit der Koexistenz von arbeits- und handelsrechtlichen Ämtern, sowie statutarische Vorsehungen über die Ausübung mehrerer Ämter.
Tarifverhandlungen
- Die Verhandlung von Tarifvereinbarungen und Abkommen
- Die Restrukturierung und Reorganisation; Vorruhestand, Rentensysteme und Wiedereinstellung im Falle kollektiver Kündigungen
- Die Beziehung zu Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften.
Arbeitsrechtliche Verfahren
- Beschwerden vor den zuständigen Gerichten
- Entlassungen.