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Das Mehrwertsteuer-Modell 368 für Telekommunikationsdienstleistungen

Das Mehrwertsteuer-Modell 368

Das Mehrwertsteuer-Modell 368 wurde Ende 2014 eingeführt, damit Fachleute im Bereich der digitalen Dienstleistungen und der Telekommunikation dem Fiskus den Mehrwertsteuersatz erklären können, den sie auf ihre Kunden anwenden.

Was ist Modell 368

Modell 368 ist ein sechsseitiges Formular, in dem der Selbständige oder das Unternehmen die Steuerbehörden über die Mehrwertsteuer informieren muss, die auf seine Telekommunikations-, Radio- und Fernsehsendungen oder elektronisch erbrachten Dienstleistungen erhoben wird.

Nur das Geld, das durch die MwSt.-Steuer eingenommen wird, muss mit den für Endkunden erbrachten Dienstleistungen in die neue Steuerregelung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen einbezogen werden.

Dieses neue Mehrwertsteuersystem, das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, ist mit der Steuer verbunden, die aus Dienstleistungen entsteht, die den Kunden auf elektronischem Wege erbracht werden. Diese Dienstleistungen gelten nach den neuen Vorschriften als in dem Staat erbracht, in dem die Käufer ansässig sind, so dass die Mehrwertsteuer in diesem bestimmten Land erhoben werden muss.

Bestandteile des Modells 368

Im ersten Teil muss die Mehrwertsteuer in Bezug auf Dienstleistungen, die von Spanien aus für Mitgliedsländer der Europäischen Union erbracht werden, enthalten sein. Dies umfasst sowohl Dienstleistungen, die von Spanien aus erbracht werden, als auch von anderen so genannten Betriebsstätten aus, die sich in einem beliebigen Land der Europäischen Union befinden.

Im zweiten Teil des Modells 368 müssen Dienstleistungen, die für Endkunden außerhalb der Europäischen Union erbracht werden, einer Selbstbewertung unterzogen werden.

Wie und wann das Modell 368 eingereicht wird

Das Modell 368 wird vierteljährlich und telematisch eingereicht. Die Einreichungsfrist beträgt, wie bei anderen Formularen auch, 20 Tage nach Quartalsende und muss in der Online-Plattform der Steuerbehörde ausgefüllt werden. Dazu benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat oder eine individuelle Identifikationsnummer, die Ihnen vom Finanzamt zur Verfügung gestellt wird.

Es ist obligatorisch, das Formular einzureichen, auch wenn während des gesamten Quartals keine Aktivität stattgefunden hat. In diesem Fall muss das Kästchen ,Keine Aktivität auf dem Formular angekreuzt werden.

Wenn Sie Fragen zum Modell 368 haben, kontaktieren Sie gerne unser Expertenteam.

Ramón Sánchez

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Unternehmensberater in Spanien

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