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Sonderregelung für die Steuerfreiheit von Dividenden in Spanien

Dividenden in SpanienWenn das Unternehmen mit Direktbeteiligung den Status einer Holdinggesellschaft hat, müssen laut der Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkünfte, für die die Dividenden in Spanien ausgeschüttet werden, die Voraussetzung der Mindestbesteuerung erfüllen.

 

 

Steuerbefreiung – Dividenden in Spanien

Das Körperschaftsteuergesetz sieht in Artikel 21 eine Steuerbefreiung auf eingenommene Dividenden in Spanien vor, wenn die Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Wenn das beteiligte Unternehmen Dividenden in Spanien, Gewinnbeteiligungen oder Einkünfte infolge der Übertragung von Wertpapieren, die für das Kapital oder die Eigenmittel von Unternehmen stehen, ausschüttet, und dies mehr als 70 Prozent seiner Gesamteinnahmen ausmachen, setzt die Anwendung dieser Steuerbefreiung für die genannten Einkünfte voraus, dass der Steuerpflichtige eine indirekte Beteiligung an jenen Unternehmen hält, die die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Zusätzlich ist für den Fall von Beteiligungen an nicht auf spanischem Staatsgebiet ansässigen Unternehmen eine weitere Voraussetzung festgelegt:

Zusammenfassung – Dividenden in Spanien

Das Körperschaftsteuergesetz sieht eine Reihe von Steuerbefreiungen vor, um zu vermeiden, dass der Steuer in Spanien unterliegende Gesellschaften oder Unternehmen doppelt für dasselbe Einkommen besteuert werden (zum Beispiel Dividenden in Spanien), wenn dies bereits im Ausland erfolgt ist.

Bettina Náray

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Unternehmensberater in Spanien

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