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Förderung in Spanien bei Neueinstellungen

Förderung in SpanienBei Personalzuwachs ist es für viele Unternehmen in Spanien wichtig, die Mitarbeiterkosten einzusparen. Dies kann bei Berücksichtigung der zahlreichen Boni zu Verzögerungen der Mitarbeiteranstellung führen, ermöglicht dem Unternehmen allerdings auch erhebliche Einsparungen (Förderung in Spanien bei Neueinstellungen).

Bei Unterzeichnung eines unbefristeten Arbeitsvertrages werden Personengruppen bezuschusst, die mehr Schwierigkeiten beim Finden einer Arbeitsstelle haben.

Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern können bei der Mitarbeitereinstellung von Prämien für folgende Personengruppen profitieren:

Die Registrierung als Arbeitssuchender ist eine Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses.

Des Weiteren gibt Zuschüsse bei befristeten Arbeitsverträgen, die für die Vertretung von Arbeitnehmern im Mutterschutz, in Elternzeit oder Pflegegezeit abgeschlossen werden.

Diese Zuschüsse haben eine Laufzeit von drei Jahren, im Falle von Angehörigenpflege beträgt die Kürzung im ersten Jahr 95% des Arbeitgeberanteils für Versicherungsfälle, im zweiten Jahr 60% und im dritten Jahr 50%.  Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrages, der zur Vertretung einer schwangeren Arbeitnehmerin, Risikosituationen für die Schwangerschaft oder Risiken während der Stillzeit, beträgt der Zuschuss 100% des Arbeitgeberanteils. Der Zuschuss beträgt 100% für einem befristen Arbeitsertrag für die Vertretung einer schwangeren Mitarbeiterin. Die neuen Arbeitnehmer müssen weiterhin als arbeitssuchend registriert werden.

Benötigen Sie weitere Informationen zur Mitarbeiteranstellung oder zur Förderung in Spanien bei Neueinstellungen? Arintass berät Sie gerne bei möglichen Bonuszuschüssen und der besten Vorgehensweise.

Teresa Abril

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Unternehmensberater in Spanien

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