Am 20. November 2024 wurde im BOE das Königliche Dekret 1155/2024 veröffentlicht, das am 19. November verabschiedet wurde. Es legt die neue Verordnung zum Gesetz 4/2000 vom 11. Januar fest, das die Rechte und Freiheiten der ausländischen Personen in Spanien sowie deren soziale Integration regelt. Diese Verordnung ist kürzlich, am 20. Mai 2025, in Kraft getreten.
Spanien, mit einer langen Migrationsgeschichte, hat die Notwendigkeit erkannt, seinen rechtlichen Rahmen an die aktuellen sozialen und demografischen Veränderungen anzupassen. Daher wurde anstelle punktueller Änderungen beschlossen, eine erneuerte Verordnung zu verabschieden, die alle notwendigen Reformen bündelt, um mehr Rechtssicherheit und administrative Effizienz zu gewährleisten.
Was regelt die Ausländerverordnung?
Die Ausländerverordnung ist das rechtliche Regelwerk, das die Voraussetzungen und Verfahren festlegt, damit ausländische Personen in Spanien wohnen, arbeiten und ihre Situation legalisieren können. Zudem regelt sie die Bedingungen für den legalen Aufenthalt im Land und gewährleistet die Grundrechte und Freiheiten der Ausländer.
Hauptziele
Diese neue Verordnung verfolgt mehrere wesentliche Zwecke:
- Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Ausländerbehörde
- Verringerung der Reaktionszeiten bei regulären Migrationswegen
- Schaffung einer präziseren rechtlichen Grundlage für die Migrationsformen und bestehenden Genehmigungen
- Explizite Anerkennung der Arbeitsrechte der migrantischen Arbeitnehmer
- Schaffung von Klarheit in den gemeinsamen Bestimmungen, die für alle Genehmigungen gelten
- Detaillierte Festlegung der Bedingungen zur Änderung des Migrationsstatus der ausländischen Personen und ihrer Familienangehörigen.
Wie werden die Anträge während der Übergangszeit verwaltet?
Die Generaldirektion für Migrationsverwaltung hat eine Informationsmitteilung veröffentlicht, um die Behandlung der Anträge auf Aufenthalt während des Übergangs zwischen der alten und der neuen Verordnung zu klären:
- Anträge, die vor dem 20. Mai 2025 eingereicht wurden, werden weiterhin gemäß dem Königlichen Dekret 557/2011 bearbeitet, dass bis zu diesem Datum gilt
- Ab dem 20. Mai 2025 werden alle Anträge ausschließlich nach den Vorschriften des Königlichen Dekrets 1155/2024 bearbeitet. Daher ist es für die Betroffenen unerlässlich, die neuen Anforderungen zu kennen und zu erfüllen
- Anträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Verordnung noch ausstehen, werden weiterhin nach der bisherigen Regelung bearbeitet, es sei denn, der Antragsteller entscheidet sich ausdrücklich, die neuen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen, in diesem Fall muss er die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Teresa Aranda