Die Annahme der Richtlinie für elektronische Veröffentlichungen ist das Ergebnis der politischen Einigung, zu der der Rat am 2. Oktober gelangt ist. Sie eröffnet den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, die Möglichkeit, im jeweiligen innerstaatlichen Recht ermäßigte Mehrwertsteuersätze umzusetzen.
Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, d. h. 21 % in Spanien, besteuert, während Veröffentlichungen auf einem physischen Träger zu abweichenden Sätzen besteuert werden können.
Bei physischen Veröffentlichungen (Büchern, Zeitungen und Zeitschriften) haben die Mitgliedstaaten derzeit die Möglichkeit, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Einige Mitgliedstaaten sind ermächtigt worden, besonders ermäßigte Mehrwertsteuersätze (in Spanien 4 %) oder Nullsteuersätze (in einigen Ländern der Europäischen Union) anzuwenden.
Die Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, gestatten, auf elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls ermäßigte Mehrwertsteuersätze (ermäßigter Mehrwertsteuersatz für elektronische Publikationen) anzuwenden. Besonders ermäßigte Sätze und Nullsteuersätze werden nur den Mitgliedstaaten gestattet, die solche Sätze derzeit auf physische Veröffentlichungen anwenden.
Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, endgültiges Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen würde.
Bettina Náray