Arintass – de

Neue Sondersituationen aufgrund von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Neue Sondersituationen durch vorübergehende Arbeitsunfähigkeit

Am 1. März wurde das Organgesetz 1/2023 vom 28. Februar, dass das Organgesetz 2/2010 vom 3. März über die sexuelle und reproduktive Gesundheit und den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ändert, im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht.

Was den Inhalt der Verordnung im Bereich der Arbeit betrifft, so werden alle am Tag nach ihrer Veröffentlichung, d.h. am 2. März 2023, in Kraft treten, mit Ausnahme der Reform des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes über die soziale Sicherheit (LGSS).

Die drei besonderen Situationen, die in dieser Vorschrift enthalten sind und die bisher nicht geschützt waren, sind:

BESONDERE SITUATIONEVENTUALITÄTENMANGELRÜCKFALLLEISTUNGSANSPRUCHDAUERLEISTUNGSBETRAGZAHLUNG DER LEISTUNG
SEKUNDÄR BEHINDERTE MENSTRUATIONAllgemeine EventualitätenNeinNeinErster Tag der KrankenmeldungBis zum Entlassungsschein des Arztes1. bis 20. Tag: 60% Bemessungsgrundlage
 
Ab dem 21. Tag: 75% Bemessungsgrundlage
Ab dem 1. Tag: INSS/MUTUA durch delegierte Zahlung
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCHAllgemeine EventualitätenNeinJaErster Tag des KrankengeldesBis zum Entlassungsschein des Arztes1. Tag: Gehalt
 
2. bis 20. Tag: 60% Bemessungsgrundlage
 
ab dem 21. Tag: 75% Bemessungsgrundlage
Tag 1: Arbeitgeber
 
Ab dem 2. Tag: INSS/MUTUA durch delegierte Zahlung
SCHWANGERSCHAFT ARBEITENDE FRAU AB DEM 1. TAG DER 39. WOCHEAllgemeine EventualitätenJaJaErster Tag des KrankengeldesVom Krankenstand bis zum Entbindung1. Tag: Gehalt
 
2. bis 20. Tag: 60% Bemessungsgrundlage
 
ab dem 21. Tag: 75 % Bemessungsgrundlage
Tag 1: Arbeitgeber
 
Ab dem 2. Tag: INSS/MUTUA durch delegierte Zahlung

Inmaculada Pessini

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 0 Mittelwert: 0)

Unternehmensberater in Spanien

Die mobile Version verlassen