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Neues Verfahren für temporäre Arbeitnehmerauslandsentsendungen

Das neue RED-System Dienstprogramm

Ein neuer Service im RED-System erleichtert die Automatisierung des Erwerbs von Formularen zur Beantragung der Anerkennung der Einhaltung spanischer Gesetzgebung bei temporären Arbeitnehmerauslandsentsendungen.

Die Sozialversicherung hat über das Hauptmenü der Online-Anmeldung und -Zugehörigkeit im RED-System ein neues Service für die Kommunikation von entsandten Arbeitnehmern eingeführt. Dieser ermöglicht es, das Formular zur Beantragung der Anerkennung der Einhaltung spanischer Gesetzgebung bei temporären Arbeitnehmerauslandsentsendungen in Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Liechtenstein, Island und Norwegen), sowie in die Schweiz und UK (einschließlich Gibraltar) schnell und automatisch zu erfassen und zu registrieren.

Ab sofort können über das RED-System Arbeitskräfte, sowohl angestellte (einschließlich Beamten) als auch selbstständige, die sich in einer der folgenden Situationen befinden, temporäre Arbeitnehmerauslandsentsendungen beantragen:

Als erstmalige Entsendungen gelten solche, die kontinuierlich oder durch aufeinanderfolgende Verlängerungen erfolgen und einen Höchstzeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten.

Im Gegenzug können auch die folgenden Entsendungen erfasst werden:

Sobald die Daten ausgefüllt sind, wird das Formular ausgestellt und dem Unternehmen oder dem Selbstständigen am nächsten Tag im E-Office der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt.

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien

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