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Pilar 2 in Spanien: Funktionsweise der neuen Ergänzungssteuer von 15 %

Pilar 2 in Spanien

Spanien hat Fortschritte bei der Angleichung an internationale steuerliche Standards erzielt, indem es Pilar 2 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umgesetzt hat. Diese führt eine Mindest-Ergänzungssteuer von 15 % für große multinationale und nationale Unternehmensgruppen ein.

Die Maßnahme wurde durch das Gesetz 7/2024 vom 20. Dezember umgesetzt, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523, mit dem Ziel, die Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen sowie die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuergebiete zu verhindern.

Was ist die Ergänzungssteuer von Pilar 2?

Die Ergänzungssteuer von Pilar 2 stellt sicher, dass Unternehmensgruppen mit internationaler Präsenz einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % zahlen, unabhängig davon, wo sie tätig sind.

Dieser Mechanismus ist Teil der globalen Vereinbarung der OECD zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und zur Sicherstellung einer gerechteren internationalen Besteuerung.

Wer ist in Spanien zur Einhaltung von Pilar 2 verpflichtet?

Dieser neue steuerliche Rahmen betrifft:

Voraussetzung ist ein konsolidierter Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre.

Die Regelung wird durch das Königliche Dekret 252/2025 ergänzt, das technische und operative Aspekte der Umsetzung regelt.

Meldeformulare der Ergänzungssteuer

Die spanische Steuerbehörde (AEAT) hat drei zentrale Formulare für die Umsetzung von Pilar 2 definiert:

Formular 240 – Gruppenmitteilung

Dient der Identifizierung der berichtenden Gruppeneinheit in Spanien.

Formular 241 – Informationsmeldung (GIR)

Auch als GloBE Information Return bekannt, ist dies das zentrale steuerliche Informationsformular der Gruppe.

Es umfasst:

Es ist im XML-Format gemäß OECD- und EU-Standards einzureichen.

Formular 242 – Steuererklärung (Selbstveranlagung)

Dieses Formular dient der Berechnung und Abführung der Ergänzungssteuer.

Zeitplan der Umsetzung und wichtige Fristen 2026

Die AEAT hat ein Übergangsregime für die erstmalige Anwendung von Pilar 2 festgelegt:

Einreichung der Formulare 240 und 241

Einreichung des Formulars 242

Technische Anforderungen und elektronische Einreichung

Die Einhaltung von Pilar 2 erfordert eine ausschließlich elektronische Einreichung.

Das Formular 241:

Darüber hinaus stellt die AEAT eine Testumgebung bis April 2026 zur Verfügung, die es Unternehmensgruppen ermöglicht:

Es ist entscheidend, die technische Dokumentation des Entwicklerportals der AEAT sorgfältig zu prüfen, um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten.

Fazit

Die Einführung von Pilar 2 in Spanien stellt eine bedeutende Veränderung der internationalen Unternehmensbesteuerung dar, insbesondere für große Unternehmensgruppen. Das korrekte Verständnis der Formulare, Fristen und technischen Anforderungen ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

 

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Unternehmensberater in Spanien

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