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Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien

Die Erstattung der im Ursprungsland geleisteten Mehrwertsteuer (Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien) stellt einen überaus interessanten und bei den meisten Unternehmen recht wenig bekannten Vorteil dar.

Wenn ein Unternehmen im Zuge seiner Geschäftstätigkeiten in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), in dem das Unternehmen nicht ansässig ist, Mehrwertsteuer gezahlt hat, kann diese Mehrwertsteuer unter bestimmten Bedingungen durch das Ausstellerland erstattet werden (Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien).

Formerfordernisse für die Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien

Um die Erstattung der Mehrwertsteuer von im Ausland gezahlten Rechnungen beanspruchen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

Bei der Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien zu berücksichtigende Aspekte:

Ein festgelegter Mechanismus mit eigenem Verfahren besteht nur für die Erstattung der in der Europäischen Union geleisteten Mehrwertsteuer. Außerhalb der Europäischen Union ist die Erstattung der Mehrwertsteuer nur in Ländern möglich, die ein Gegenseitigkeitsabkommen mit Spanien abgeschlossen haben. Dies ist zum Beispiel bei Monaco, der Schweiz, Kanada oder Japan der Fall, wobei hier allerdings größere Beschränkungen vorliegen.

Viele Unternehmen haben bisher noch keine Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien beantragt. Bei Fragen und Unklarheiten, oder wenn Sie Hilfe beim Rückerstattungsverfahren brauchen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bettina Náray

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Unternehmensberater in Spanien

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