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Verifactu-Regelung Verschiebung: Unternehmen und Selbstständige haben bis 2026 Zeit, sich anzupassen

Verifactu-Regelung verschoben

Das Finanzministerium hat durch das Königliche Dekret 254/2025 vom 1. April die Verifactu-Regelung geändert, welche zuvor durch das Königliche Dekret 1007/2023 vom 5. Dezember genehmigt wurde. Die wesentliche Neuerung besteht in der Verlängerung der Fristen, um Unternehmen und Selbstständigen die Möglichkeit zu geben, sich an die neuen elektronischen Rechnungssysteme anzupassen.

Das Verifactu-System legt die Verpflichtung fest, elektronische Rechnungen mit einer Software auszustellen, die den technischen und Sicherheitsanforderungen der gesetzlichen Vorgaben entspricht. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug und soll die Integrität, Nachverfolgbarkeit sowie Authentizität der Rechnungsaufzeichnungen gewährleisten.

Neue Fristen für die Anwendung

Mit Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 254/2025 werden folgende Fristen für die verpflichtende Einführung des Verifactu-Systems festgelegt:

Diese Fristen gelten für alle steuerpflichtigen Verpflichteten und betreffen ebenfalls Entwickler sowie Anbieter von Rechnungssoftware.

Frist für Softwareentwickler und -anbieter

Anbieter von Softwarelösungen, die mit dem Verifactu-System kompatibel sind, haben bis zum 29. Juli 2025 Zeit, sich vorzubereiten. Dieser Zeitraum ermöglicht es ihnen, ihre Produkte entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Standards vor der endgültigen Einführung erfüllen.

Empfehlungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Verlängerung des Zeitrahmens gewährt Unternehmen und Selbstständigen zusätzliche Gelegenheit, ihre Rechnungssysteme zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bis 2026 sicherzustellen. Nichtsdestotrotz können Verstöße gegen die Verpflichtung zur Nutzung des Verifactu-Systems mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

Darüber hinaus kann die Verwendung nicht angepasster Software dazu führen, dass ausgestellte Rechnungen steuerlich ungültig sind und im Falle einer Kontrolle durch die Steuerbehörde abgelehnt werden, was schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Obligatorische Vorbereitung bis 2026

Es wird dringend empfohlen, dass Unternehmen und Selbstständige unverzüglich mit der technologischen Anpassung ihrer Systeme beginnen, da ab 2026 die Anwendung des Verifactu-Systems verpflichtend ist und keine weiteren Fristverlängerungen vorgesehen sind.

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Expert für Buchhaltung und Steuern

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