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Zugang des Steuerprüfers zum Geschäftssitz des Unternehmens

Zugang des Steuerprüfers zum Gesellschaftssitz

Artikel 12 des Gesetzes 11/2021 über die Verhütung und Bekämpfung von Steuerbetrug ändert das Gesetz 29/1998 sowie Artikel 113 des Allgemeinen Steuergesetzes über die richterliche Genehmigung zum Betreten der Wohnung von Steuerpflichtigen.

Wenn Steuerprüfungen dies erfordern, haben die Inspektoren die Möglichkeit, den Sitz der Unternehmen zu betreten, wofür sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen müssen:

Diese Änderungen stützen sich auf die Entscheidung 1231/2020 des Obersten Greichtshofes, mit der das Rechtsmittel gegen ein Urteil des obersten Gerichtshofes Andalusiens entschieden wird, mit dem die Berufung gegen den Beschluss eines Gerichts für Verwaltngsstreigkeiten, mit dem der Steurverwaltung den Eingan in den Sitz eines Untermehnes gestattet wurde, abgewiesen wurde.

Dieser Urteil ergänzt einen früheren Urteil, 2818/2017, in dem Folgendes beschlossen wurde:

Eine Eintrittgenehmigung für prospektive, statistische oder unbestimmte Zwecke, ohne dass genau angegeben wird, welche Informationen eingeholt werden sollen, wäre in diesem Sinn nicht möglich.

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Expert für Buchhaltung und Steuern

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