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Behandlung der Arbeitsunfähigkeit in Spanien

Arbeitsunfähigkeit in SpanienIn spanischen Unternehmen können Arbeitnehmer manchmal aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ausfallen (Arbeitsunfähigkeit in Spanien). Die Situation, die verhindert, für einen bestimmten Zeitraum eine Arbeit auszuführen, wird vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Incapacidad Temporal, IT) genannt.

Der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers kann ein Jahr nicht überschreiten, aber das Nationale Institut für Sozialversicherung (Instituto Nacional de la Seguridad Social, INSS) kann die Arbeitsunfähigkeit um weitere 6 Monate verlängern, wenn von einer Genesung innerhalb dieses Zeitraums ausgegangen wird.

Im Falle der allgemeinen Krankheit in Spanien liegt die Entscheidung über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers beim medizinischen Personal des öffentlichen Gesundheitssystems. Diese Bedingung gewährleistet, dass die Entscheidungen ausschließlich auf medizinischen Gründen beruhen.

Während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (IT) übernimmt die spanische Sozialversicherungsanstalt einen Teil des Lohns oder Gehalts des Arbeitnehmers. Dieser besteht aus einer Beilhilfe, deren Höhe von der Berechnungsgrundlage des Vormonats abhängt. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer in den vorangegangenen 5 Jahren jedoch 180 Tage Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.

Allgemeine Krankheit (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

Für die Berechnung der genauen Höhe der täglichen Leistung im Falle der allgemeinen Krankheit sind vier Abschnitte zu beachten:

Arbeitsunfall (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

Im Falle eines Arbeitsunfalls beträgt die Höhe der täglichen Leistung 75 % der täglichen Berechnungsgrundlage ab dem ersten Tag nach dem Unfall. Diese Beihilfe wird von der Berufsgenossenschaft oder dem INSS gezahlt.

Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, kann diese Beihilfe vom Arbeitgeber ergänzt werden.

Verpflichtungen des Arbeitgebers in Spanien bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

Verpflichtungen des Arbeitnehmers in Spanien bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

Soledad Moriche

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