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Nachrichten über den Vorentwurf der Änderung der Mehrwertsteuer bei innergemeinschaftlichen Transaktionen

Nachrichten über den Vorentwurf der Änderung der Mehrwertsteuer

Der Gesetzesentwurf vom 31. August 2020, in dem Änderungen am Mehrwertsteuergesetz vorgenommen werden, wird veröffentlicht. Damit wird die Besteuerung von Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die von innergemeischaftlichen Endverbrauchern auf elektronischem Wege in Auftrag gegeben werden, geregelt. Diese werden von Unternehmern, die nicht in dem Mitgliedstaat niedergelassen sind, in dem sich die vorgenannten Tätigkeiten gemäss den Steuerstandortregeln befinden würden, bereitgestellt

Infolgedessen wurde ein System entwickelt, um die Mehrwertsteuer des elektronischen Geschäftsverkehrs zu modernisieren und zu erleichtern. Dieses System basiert hauptsächlich auf dem Ausbau des zentralen Anlaufstelles für Telekommunikation, Fernsehen und andere elektronisch erbrachte Dienste sowie auf der Reform des Gemeinschaftssystems für Fernverkäufe. Um das Steuermanagement zu vereinfachen, wird ein gemeinsamer Schwellenwert für kleine Unternehmen festgelegt, deren Markt auf der Digitalisierung basiert. Ebenso wird die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr kleiner Sendungen von Nicht-EU-Kunden abgeschafft.

Die Hauptneuheiten des Gesetzentwurfs sind nachstehend aufgeführt:

Da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, empfehlen wir Ihnen, sich an unser Expertenteam bei Arintass zu wenden, falls Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten oder weitere Fragen zu Steuerverletzungen haben.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien

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