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Unbefristeter Vertrag für wissenschaftlich-technische Tätigkeiten

Verträge für wissenschaftlich-technische Tätigkeiten

Das Ministerium für Wissenschaft und Innovation und das Ministerium für Universitäten haben diese Maßnahme gefördert, um den beruflichen Laufbahnen in öffentlichen Einrichtungen im Bereich F+E+I wie Universitäten, Forschungszentren, Stiftungen und Konsortien mehr Stabilität zu verleihen.

Das am 6. April in Kraft getretene Königliche Gesetzesdekret 8/2022 vom 5. April regelt:

Diese unbefristeten Verträge:

Öffentliche Universitäten können von dieser Art von Verträgen profitieren (neuer Art. 32 bis LCTI), ebenso wie die Zentren des nationalen Gesundheitssystems oder die mit ihm verbundenen oder subventionierten Zentren sowie die Stiftungen und Konsortien für biomedizinische Forschung (neuer Art. 85.5 LCTI).

Das RDL (Königliches Gesetzesdekret) legt die Übergangsregelung fest, die für bestimmte Arten von Aufträgen zur Durchführung von Plänen und Programmen der öffentlichen wissenschaftlichen und technischen Forschung oder Innovation gilt.

Inmaculada Pessini

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