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Verfahrens- und Verwaltungsfristen in Spanien

Verfahrens- und Verwaltungsfristen in Spanien

Am 1. Juni werden die durch das königliche Dekret vom 14. März 2020 gesetzten Verfahrens- und Verwaltungsfristen in Spanien wieder aufgenommen.

Der letzte Ministerrat stimmt einem neuen Antrag zu, den Alarmzustand auf spanischem Gebiet bis zum 7. Juni zu verlängern. Dieser Antrag umfasst den Widerruf der Aussetzung von Verfahrens- und Verwaltungsfristen in Spanien.

Diese Maßnahme wurde am 23. Mai mit Beschluss des Abgeordnetenkongresses vom 20. Mai 2020 offiziell in der BOE veröffentlicht, in dem die folgenden Punkte vereinbart sind:

  1. Aufhebung der Aussetzung der Verwaltungsfristen in Spanien am 1. Juni 2020 durch Aufhebung der dritten zusätzlichen Bestimmung des Königlichen Dekrets 463/2020 vom 14. März. Ab diesem Datum werden alle gesperrten Zeiträume sofort neu gestartet.
  2. Aufhebung der Aussetzung der Verfahrens- und Sachfristen in Spanien am 4. Juni 2020 durch Aufhebung der zweiten und vierten zusätzlichen Bestimmung des Königlichen Dekrets 463/2020 vom 14. März. Die Aussetzung wird am selben Tag aufgehoben.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien

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