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VeriFactu vs SII: Unterschiede zwischen den Systemen der steuerlichen Kontrolle in Spanien

VeriFactu vs SII

Die Digitalisierung der steuerlichen Kontrolle in Spanien hat zur Einführung neuer Systeme geführt, die die Nachverfolgbarkeit wirtschaftlicher Aktivitäten verbessern und den Kampf gegen Steuerbetrug verstärken sollen. Zu den wichtigsten gehören das System der unmittelbaren Informationsübermittlung (SII) sowie VeriFactu, das im Rahmen der Vorschriften für elektronische Fakturierungssysteme integriert ist.

Obwohl beide Systeme darauf abzielen, die Transparenz in der Rechnungsstellung und die steuerliche Compliance zu erhöhen, unterscheiden sie sich in ihrer Funktionsweise. Während sich das SII auf die nahezu unmittelbare Übermittlung von Umsatzsteuerdaten an die Steuerbehörde konzentriert, setzt VeriFactu direkt bei der Software an, die zur Rechnungserstellung verwendet wird.

Was ist das SII

Das SII ist seit 2017 in Kraft und verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Umsatzsteuerregister kurz nach Ausstellung oder Erhalt einer Rechnung elektronisch an die Steuerbehörde zu übermitteln.

Dieses System betrifft hauptsächlich:

Die Daten müssen in der Regel innerhalb von vier Kalendertagen übermittelt werden, was eine direkte Integration zwischen Buchhaltungssystemen und Umsatzsteuerverwaltung erfordert.

Was ist VeriFactu

Das System VeriFactu ist Teil der Regelung für elektronische Fakturierungssysteme gemäß dem Königlichen Dekret 1007/2023. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Fakturierungsprogramme sichere, unveränderbare und überprüfbare Datensätze erzeugen.

Die Vorschriften sehen zwei Varianten vor:

Im Gegensatz zum SII konzentriert sich VeriFactu darauf, wie Rechnungen erstellt werden, und stellt die Integrität der Daten bereits an ihrem Ursprung sicher.

Unterschiede zwischen SII und VeriFactu

Aspekt SII VeriFactu
Einführung Seit 2017 Schrittweise Einführung bis 2027
Was wird kontrolliert Umsatzsteuerregister Rechnungsdaten
Funktionsweise Übermittlung der Daten an die Steuerbehörde Fakturierungssoftware mit sicheren Datensätzen
Wer ist betroffen Große Unternehmen, REDEME und Umsatzsteuergruppen Unternehmen und Selbstständige

Unternehmen, die bereits dem SII unterliegen, müssen VeriFactu nicht anwenden, da das Kontrollniveau dieses Systems als ausreichend angesehen wird.

Einführungszeitplaz

Der Einführungszeitplan für VeriFactu wurde durch das Königliche Gesetzesdekret 15/2025 verschoben und legt folgende Termine fest:

Darüber hinaus sieht die Regelung Sanktionen von bis zu 50.000 Euro pro Geschäftsjahr für Softwarehersteller oder -anbieter vor, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen oder die Manipulation von Rechnungsdaten ermöglichen.

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