Wichtige Neuigkeiten! Obwohl die Maßnahme zur Verkürzung der Arbeitszeit auf 37,5 Stunden von der Regierung abgelehnt wurde, werden andere, ursprünglich damit verbundene Vorschriften weiterverfolgt.
Am 6. Mai 2025 wurde in Spanien ein Gesetzentwurf verabschiedet, der die reguläre Wochenarbeitszeit von 40 auf 37,5 Stunden reduzierte – ohne Lohn- oder Sozialleistungsverlust. Die Regelung betraf sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor und bedeutete einen strukturellen Wandel in der Arbeitsorganisation.
1. Was bedeutete die Arbeitszeitverkürzung konkret?
- Arbeitnehmer, die derzeit 40 Stunden pro Woche arbeiteten, erhalteten eine tägliche Reduzierung von 30 Minuten, montags bis freitags – bei vollem Gehalt und ohne Verlust erworbener Rechte
- Die Maßnahme war für alle Unternehmen verpflichtend, ausgenommen sind Sonderregelungen in Tarifverträgen oder branchenspezifischen Normen
- Bei Teilzeitverträgen mit mehr als 37,5 Stunden pro Woche wäre diese Zahl künftig als Vollzeit angesehen worden, was eine entsprechende Anpassung der Gehaltsgrundlage zur Folge hätte.
2. Flexibilität und Kollektivverhandlungen
Unternehmen konnten die neue Arbeitszeitregelung in Abstimmung mit der Arbeitnehmervertretung flexibel umsetzen, solange die gesetzlichen Obergrenzen eingehalten wurden. Dies ermöglichte z. B. die Einführung von kompakten Arbeitszeitmodellen, Wechselschichten oder hybriden Strukturen, je nach betrieblichen Bedürfnissen.
3. Technologische und organisatorische Anpassungen
Zur Einhaltung der neuen Arbeitszeitgrenze hätten viele Unternehmen ihre Arbeitsprozesse überdenken, Digitalisierung und Weiterbildung fördern sowie auf Automatisierung setzen, um mit weniger Arbeitsstunden die Produktivität zu halten.
4. Arbeitszeiterfassung und digitales Abschalten
Obwohl die digitale Zeiterfassung und das Arbeitszeitregister in einem separaten Artikel detaillierter behandelt werden, gilt Folgendes:
- Die Arbeitszeitverkürzung ging mit einer Stärkung der digitalen Zeiterfassungspflicht einher, um tatsächliche Arbeitszeiten zu dokumentieren und Missbrauch zu verhindern
- Zudem wurde das Recht auf digitale Abschaltung gestärkt, was Arbeitnehmer vor dienstlichen Anfragen außerhalb der Arbeitszeit schützt – insbesondere relevant bei Homeoffice oder hybriden Arbeitsmodellen.
Diese beiden Verpflichtungen bleiben weiterhin gültig.
5. Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Nichtumsetzung der neuen Arbeitszeitregelung oder das Fehlen eines zertifizierten digitalen Zeiterfassungssystems konnte mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro pro betroffenen Arbeitnehmer geahndet werden – ein erheblicher Anreiz für die Unternehmen zur rechtzeitigen Umsetzung.
