Neuer zusätzlicher Solidaritätsbeitrag

Neuer zusätzlicher Solidaritätsbeitrag

Es wird eine neue Maßnahme mit der Bezeichnung „zusätzlicher Solidaritätsbeitrag“ eingeführt, die Arbeitnehmer betrifft, deren Gehälter die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten, und die ab Januar 2025 gelten wird.

Anhebung des interprofessionellen Mindestlohns (SMI) für 2024

Anhebung des interprofessionellen Mindestlohns (SMI) für 2024

Der SMI wird auf 37,8 Euro pro Tag oder 1.134 Euro pro Monat für eine Vollzeitbeschäftigung für jede Tätigkeit in der Landwirtschaft, der Industrie und im Dienstleistungssektor festgelegt, ohne Unterscheidung des Geschlechts oder des Alters der Arbeitnehmer, was einen Anstieg von 5 % im Vergleich zu 2023 ergibt.