Diesen Freitag, den 1. Dezember, endet die Frist für die Einführung des Beschwerdekanals für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.

In Übereinstimmung mit der zweiten Übergangsbestimmung des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar läuft am 1. Dezember die maximale Frist für die Einrichtung eines Bescherdekanals für Unternehmen im privaten Sektor mit 50 bis 249 Mitarbeitern ab.

Der Hauptzweck eines Meldesystems besteht darin, neben der Einhaltung der geltenden Gesetzgebung einen sicheren und vertraulichen Kanal bereitzustellen, damit Mitarbeiter und andere Interessengruppen sicher über unangemessenes Verhalten oder Unregelmäßigkeiten berichten können, die sie feststellen.

Der Prozess der Einführung eines Beschwerdekanals in einem Unternehmen umfasst die folgenden Schritte:

  1. Auswahl der Art der Verwaltung des Beschwerdekanls, entweder intern oder extern verwaltet
  2. Bestimmung der zu verwendeten Kommunikationsmittel
  3. Ausarbeitung der Verordnung oder Politik des Beschwerdesystems
  4. Benennung eines Verantwortlichen für das Beschwerdesystem
  5. Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
  6. Festlegen der Methode zum Empfangen, Verwalten, Bearbeiten und Untersuchen von Meldungen
  7. Führung eines Registers aller erhaltenen, gelösten und archivierten Meldungen
  8. Bekanntmachung der Verfügbarkeit des Beschwerdesystems im Unternehmen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu Geldstrafen führen:

a) Bis zu 10.000 Euro für leichte Verstöße, bis zu 30.000 Euro für schwere Verstöße und bis zu 300.000 Euro für besonders schwere Verstöße, wenn Privatperson für die Verstöße verantwortlich sind

b) Im Falle von juristischen Personen bis zu 100.000 Euro für leichte Verstöße, bis zu 600.000 Euro für schwere Verstöße und bis zu 1.000.000 Euro für besonders schwere Verstöße.

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HR-Leiterin