Arintass – de

Was ist das Modell 720?

Informative Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland – umfasst die im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte eines Steuerpflichtigen auf spanischem Gebiet.

Es handelt sich um eine jährliche Steuerpflicht informativer Natur.

Die Einreichung der Erklärung muss zwingend zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, auf das sich die zu erklärende Information bezieht, in elektronischer Weise erfolgen.

Die Verordnung sieht die Verpflichtung vor, über die folgenden im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte Bericht zu erstatten, sofern sie für die folgenden Blöcke jeweils 50.000 überschreiten:

  1. Konten bei im Ausland ansässigen Finanzunternehmen
  2. Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Einkünfte, die im Ausland hinterlegt, erhalten oder verwaltet werden
  3. Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland.

In Bezug auf die Steuerzahler, die das Formular 720 in den Vorjahren vorgelegt haben, sollten sie es nur dann erneut vorlegen, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

Wie bei jedem anderen Formular, gilt es als Steuerverletzung, das Formular 720 nicht oder nur unvollständig oder falsch einzureichen. Es kann zwei Arten von Geldstrafen geben:

Wenn Sie Fragen zur Vorlage des Formulars 720 für das Geschäftsjahr 2020 haben, wenden Sie sich bitte an die Fachleute von Arintass.

Roberto Cerrato

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 0 Mittelwert: 0)

Unternehmensberater in Spanien

Die mobile Version verlassen