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Sanktionen bei Nichteinhaltung des Telearbeitsgesetzes

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Telearbeit

Seit dem 1. Oktober ist die Telearbeit vollständig in den Rechtsrahmen integriert.

Der Verordnungstext sieht vor, dass die Behörden ab dem 1. Oktober 2021 Unternehmen, die die in der Telearbeitsvereinbarung festgelegten Bedingungen nicht einhalten, mit Geldbußen von bis zu 225.000 Euro bestrafen werden.

Die Telearbeitsvereinbarung ist ein Dokument, das ein Unternehmen laut Gesetz mit seinen Beschäftigten aushandeln, abfassen und unterzeichnen muss, um die Bedingungen für die Telearbeit festzulegen, bevor der Beschäftigte die Telearbeit aufnimmt. Dieses Dokument muss eine Reihe von Mindestanforderungen enthalten, deren Nichteinhaltung als Verstöße unterschiedlichen Grades – von geringfügig bis sehr schwerwiegend – mit unterschiedlichen finanziellen Sanktionen angesehen werden.

In diesem Rahmen müssen Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern nicht die erforderlichen Materialien zur Verfügung stellen und somit gegen die Verordnung verstoßen, mit einer Geldstrafe von bis zu 7 500 Euro rechnen, da dies als schwerwiegende Sanktion gilt.

Je nach dem Grad der Nichteinhaltung des Vertrags kann die Sanktion auch als geringfügig oder sehr schwerwiegend eingestuft werden, mit folgenden Beträgen:

Lautet das Telearbeitsgesetz muss die Telearbeitsvereinbarung mindestens die folgenden Bedingungen erfüllen:

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien

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