Die Regierung hat im BGBl.- BOE (vom 10. Juli 2021 die Erhöhung der Beträge der Sozialsanktionen verkündet, d.h. dass die Arbeitsaufsichtsbehörde gegen Unternehmen verhängen kann, die bestimmte verstoßen begehen. Diese Reform bezieht sich nur auf die Höhe des Strafmaßes und nicht auf andere Elemente, die zur Bewertung der Zuwiderhandlung beitragen (erschwerende Faktoren, Nebenstrafen usw.).

Das Gesetz 10/2021 vom 9. Juli über Fernarbeit ändert Artikel 40 des Gesetzes über Vergehen und Strafen in der Sozialordnung und erhöht die Höhe der von der Arbeitsaufsichtsbehörde verhängten Strafen um 20%.

Diese Verschärfung der arbeitsrechtlichen Sanktionen tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Verstöße, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung begangen wurden, werden nach den bis dahin geltenden Sanktionsbeträgen geahndet.

Diese Änderung der Sanktionen betrifft alle Arbeitnehmer, sowohl im Außendienst als auch vor Ort in der Arbeitsstelle. Es gibt jedoch einige neue Strafen im Bereich der Telearbeit, wie z. B. die Strafe für die Nichtinformation von Fernarbeitern über freie Stellen im Unternehmen, die der Eigenschaft einer geringfügigen Strafe und einer Geldstrafe von 70 bis 750 Euro hat. Darüber hinaus wird die Nichteinhaltung der Telearbeitsvereinbarung als schwerwiegender Verstoß mit einer Geldstrafe von 751 bis 7.500 Euro geahndet.

Ab dem 1. Oktober werden die in den Tabellen beschriebenen Sanktionen von der Arbeitsaufsichtsbehörde nach Untersuchung und Überprüfung der Sachverhalte, die die Täten der Zuwiderhandlung begründen vorgeschlagen. Die Straftatbestände nach dem neuen Wortlaut von Artikel 40 des LISOS sind wie folgt festgelegt:

Verstöße im Bereich des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigung

mittlere Stuffemittlere Stuffehohe Stuffe
Geringfügige Verstöße70 bis 150€151 bis 370€371 bis 750€
Schwere Verstöße751 bis 1.500€1.501 bis 3.750€3.751 bis 7.500€
Sehr Schwere Verstöße7.501 bis 30.000€30.001 bis 120.005€120.006 bis 225.018€

Verstöße im Bereich der Risikoprävention am Arbeitsplatz

mittlere Stuffemittlere Stuffehohe Stuffe
Geringfügige Verstöße45 bis 485€486 bis 975€976 bis 2.450€
Schwere Verstöße2.451 bis 9.830€9.831 bis 24.585€24.586 bis 49.180€
Sehr Schwere Verstöße49.181 bis 196.745€196.746 bis 491.865€491.866 bis 983.736€

Bei Arintass haben wir das Wissen, wie kann man eine Arbeitsinspektion in einem Unternehmen erfolgreich durchführen. Wir können Sie während des gesamten Prozesses unterstützen und beraten.

Inmaculada Pessini

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