Die Regelung von Telearbeit wurde in Angriff genommen, als die Nutzung von Internet noch nicht allgemein üblich war. Bereits 1990 legte die Richtlinie 90/270/EWG die Verpflichtung für Unternehmen fest, das Privatleben der Beschäftigten zu achten, und begann die Möglichkeit einzuführen, Fernüberwachungssysteme zu verwenden. Die Telearbeit in Spanien bietet für jedes Unternehmen zahlreiche Vorteile, sowohl bei der Unternehmensentwicklung als auch bei der geografischen Expansion auf nationaler oder internationaler Ebene, wobei das Hauptziel eine Kostensenkung bei den Investitionen in die physische Infrastruktur ist.

Die Telearbeit in Spanien ist im spanischen Gesetz über die Rechte der Arbeitnehmer (Estatuto de los Trabajadores) geregelt, in dem die Befugnis des Unternehmens zur Kontrolle der vom Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden anerkannt wird, auch wenn sich der Beschäftigte nicht im Büro befindet.

Die letzte Fassung des Gesetzes über die Rechte der Arbeitnehmer stammt aus dem Jahre 2012, ebenso wie die letzte Arbeitsmarktreform, und in dieser sind die verschiedenen Aspekte der Telearbeit aufgeführt, die allesamt in Artikel 13 zusammengefasst sind.

Telearbeit ist immer eine freiwillige Entscheidung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die jedoch mittels Übereinkommen festgehalten sein muss. Es darf nicht vergessen werden, dass nur zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags gegenseitige Verbindlichkeit besteht, niemals vorher. Diese Tatsache bedeutet weder den Verlust der Rechte des Arbeitnehmers gegenüber anderen Arbeitnehmern, die in den Arbeitszentren tätig sind, noch wird dadurch ihre Vergütung beeinträchtigt.

Als in Spanien der Alarmzustand ausgerufen wurde, waren viele Unternehmen gezwungen, die Telearbeit einzuführen. Angesichts der neuartigen Umstände aufgrund vom Coronavirus, die viele Unternehmen dazu bewegt hat, ihre Beschäftigten ins Homeoffice zu schicken, so dass sie weiter ihrer Arbeit nachgehen können, die sie bisher in ihren Arbeitszentren ausgeführt haben, werden hier einige Richtlinien zusammengefasst:

  • Zeitraum: Beginn und Ende der Dienstleistung sind zu verzeichnen, ebenso wie eine Vorankündigung ihrer Beendigung
  • Arbeitszeit: Die Anzahl der Arbeitsstunden in Telearbeit werden erfasst und es wird eine feste Arbeitszeit im Einklang mit der festgelegten Arbeitszeit im Arbeitszentrum festgelegt
  • Arbeitszeiterfassung: Es wird ein System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen
  • Zugänglichkeit: Es wird festgelegt, ob es zu einem Zeitpunkt erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit im Arbeitszentrum nachgeht: Kundendienst, Teilnahme an Sitzungen
  • Sonderurlaubstage, Freistellungen: Der Arbeitnehmer muss auf den im Unternehmen festgelegt Verfahrenswegen die Tage beantragen, an denen er seine Dienstleistung nicht erbringen kann.

Derzeit arbeitet die spanische Regierung an einer Richtlinie für die Telearbeit, in der das Prinzip der Gleichbehandlung bei den beruflichen Bedingungen sowie Arbeits- und Pausenzeiten erfasst ist. Hierzu hat die spanische Regierung vor der Ausarbeitung eines Gesetzgebungsprojekts auf der Website des Arbeitsministeriums eine öffentliche Konsultation veröffentlicht.

Letztendlich wird sich die Telearbeit in Spanien zu einer großartigen Möglichkeit entwickeln, da sie sowohl für das Unternehmen als auch für die fähigen Heimarbeiter zahlreiche Vorteile bietet und eine Beschäftigungsformel darstellt, bei der zwei in Spanien so grundlegende Konzepte wie Berufsleben und sozialer Wohlstand berücksichtigt werden.

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien