Die touristische Vermietung ist eine Vermietung, deren Hauptzweck eine andere Nutzung als die Befriedigung des ständigen Wohnbedarfs des Bewohners ist.

Es gibt zwei Arten von Touristenvermietungen, je nach den von ihnen angebotenen Dienstleistungen, so dass auch die Besteuerung unterschiedlich ist:

Touristische Vermietung mit Unterkunftsservice

Sie umfasst die folgenden Dienstleistungen:

  • Empfang und ständige und kontinuierliche Kundenbetreuung
  • Regelmäßige Reinigung des Grundstücks und der Unterkunft
  • Regelmäßiger Wechsel der Bett- und Badewäsche
  • Erbringung sonstiger Dienstleistungen (Wäscherei, Gepäckaufbewahrung, Presse, Buchungen usw.)
  • manchmal auch die Bereitstellung von Lebensmitteln und Verpflegungsdienstleistungen.

Diese Art der Vermietung wird wie folgt besteuert:

  • IAE: Sie ist unter der Rubrik 685 Touristenunterkünfte ohne Hotel eingeordnet. Diese Gruppe umfasst alle Tätigkeiten, die den Status von Unterkunftsdienstleistungen in ländlichen Immobilien, Landhäusern und Gasthöfen in ländlichen Gebieten haben, sowie Jugendherbergen, Wohnungen und Ähnliches, die objektiv nicht als Hotels, Motels, Herbergen, Gasthöfe, Pensionen, Gästehäuser oder Aparthotels gelten
  • Mehrwertsteuer: Sie ist mehrwertsteuerpflichtig, die entsprechende MwSt. muss wie bei den Hotels entrichtet werden
  • Einkommenssteuer: Das erzielte Einkommen wird als wirtschaftliche Tätigkeit deklariert
  • Übertragungssteuer: unterliegt nicht
  • Modell 179: Jährliche Informationsmeldung, die von Vermittlern (insbesondere von kollaborativen Plattformen) einzureichen ist.

Touristische Vermietung ohne Unterkunftsservice

Sie umfasst die folgenden Dienstleistungen:

  • Reinigung der Wohnung bei Ankunft und Abreise des Mieters
  • Wäschewechsel-Service in der Wohnung bei der Ankunft und Abreise des von jedem Mieter vereinbarten Zeitraums
  • Reinigung der Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes (Eingang, Treppen und Aufzüge) sowie der Wohnsiedlung, in der es sich befindet (Grünanlagen, Zugangstore, Gehwege und Straßen)
  • Technische Unterstützung und Wartungsdienste für eventuelle Reparaturen an Sanitäranlagen, Elektrizität, Glas, Jalousien, Schlössern und Elektrogeräten.

Diese Art der Vermietung wird wie folft besteuert:

  • IAE: Sie wird unter Epigraph 861.1 Vermietung von Wohnungen eingeordnet. Darunter fällt die Vermietung mit oder ohne Kaufoption von allen Arten von Immobilien, die für Wohnzwecke bestimmt sind
  • Mehrwertsteuer: von der Mehrwertsteuer befreit
  • Einkommenssteuer: Das erzielte Einkommen wird als Einkommen aus Immobilienkapital deklariert. Bei dieser Art von Vermietung kann die Ermäßigung von 60 % nicht auf das erzielte Nettoeinkommen angewandt werden, da die Vermietung nicht für den ständigen Wohnbedarf bestimmt ist. Für den Zeitraum, in dem die Immobilie nicht vermietet wurde, muss das von den Steuerbehörden unterstellte Einkommen angegeben werden
  • Übertragungssteuer: Sie unterliegt einem von der Autonomen Gemeinschaft festgelegten Satz
  • Modell 179: Jährliche Informationsmeldung, die von Vermittlern (insbesondere von kollaborativen Plattformen) einzureichen ist.
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Expertin für Finanzbuchhaltung