Die Änderung des Verwaltungsorgans und / oder der gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens stellt eine Änderung der Volkszählungsdaten dar. Daher muss diese der Spanischen Steuerbehörde mitgeteilt werden, um den aufsichtsrechtlichen Standards zu entsprechen.
Wenn eine Änderung in der Verwaltungsorgan und / oder in den gesetzlichen Vertretern vorgenommen wird, ist das Unternehmen verpflichtet, die Spanische Steuerbehörde elektronisch zu benachrichtigen und die Änderung der Daten durch Übermittlung des Modells 036 oder 037 mitzuteilen (Angabe der Abmeldung des Administrators oder Vertreters, der bis zu diesem Zeitpunkt registriert ist, und die Anmeldung des neuen Administrators oder Vertreters).
Gemäß den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 1065/2007, vom 27. Juli, muss die Erklärung (Modell 036) innerhalb eines Monats nach dem Eintreten der Ereignisse, die diese Erklärung bestimmen. Bei solchen Handlungen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen, wie im Fall des Wechsels der Verwaltungsbehörde und / oder der gesetzlichen Vertreter, wird die Frist von einem Monat ab dem Datum der Eintragung in das Handelsregister anfangen, da die Änderung erst in diesem Moment rechtswirksam wird.
Andererseits muss die Mitteilung über den Wechsel des Verwaltungsorgans und / oder der gesetzlichen Vertreter innerhalb der dafür festgelegten Fristen erfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Erfüllung dieser Position einige Steuerpflichten mit sich bringt. Beispielsweise könnten die Schulden, die der Unternehmen haben könnte, zu einer Verpflichtung für die Administratoren oder Vertreter des Unternehmens werden, wenn das Modell 036 nach Ablauf der Frist für die Übermittlung dieser Änderung eingereicht wird oder wenn es gar nicht eingereicht wird.
Schließlich ist es wichtig zu beachten, dass derzeit das elektronische Zertifikat des Unternehmens im Namen des Vertreters ausgestellt wird. Falls dieses nicht im Handelsregister oder in den Volkszählungsinformationen der Spanischen Steuerbehörde eingetragen ist, könnte die Ausstellung dieses Zertifikats abgelehnt werden. Das könnte das Unternehmen daran hindern, Steuererklärungen bei der Spanischen Steuerbehörde oder sogar bei einem anderen Amt einzureichen, falls die Verwendung des elektronischen Zertifikats zur Durchführung von Verfahren oder Formalitäten erforderlich ist.
Aus all diesen Gründen ist es sehr wichtig die Volkszählungsdaten einer Gesellschaft oder Unternehmen zu aktualisieren.