Die spanische Regierung hat eine Erhöhung des interprofessionellen Mindestlohns (SMI) für das Jahr 2025 beschlossen. Er beträgt künftig 1.184 Euro brutto monatlich bei 14 Zahlungen – eine Erhöhung um 50 Euro gegenüber dem Jahr 2024. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.
Wem nützt die SMI-Erhöhung?
Der Anstieg des SMI wirkt sich besonders auf bestimmte Arbeitnehmergruppen aus. Insbesondere:
- Frauen: Sie stellen 65,8 % der Empfänger des SMI dar
- Junge Menschen unter 25 Jahren: Sie machen 26,8 % der Gesamtbegünstigten aus.
Beide Gruppen profitieren direkt von einer Verbesserung ihrer Kaufkraft und sozialen Absicherung.
Steuerliche Auswirkungen: Muss Einkommensteuer (IRPF) gezahlt werden?
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Einkommensteuer (IRPF). Bis 2024 waren Bezieher des Mindestlohns steuerfrei, da die Steuerfreigrenze bei 15.876 Euro jährlich lag.
Mit dem neuen Jahres-SMI von 16.576 Euro wird dieser Schwellenwert um 700 Euro überschritten.
Das bedeutet, dass erstmals auch Arbeitnehmer mit SMI einer Einkommensteuerpflicht unterliegen – allerdings in reduzierter Form. Die genaue Steuerlast hängt von individuellen Faktoren ab wie:
- Familienstand
- Anzahl der Kinder
- Behinderungen oder andere anwendbare Freibeträge.
Die IRPF wird progressiv und individuell berechnet – daher zahlt nicht jeder denselben Betrag.
Praxisbeispiel
Mitarbeiterprofil: María, Verwaltungsassistentin mit Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche).
Bezeichnung | Jahr 2024 | Jahr 2025 |
Monatlicher SMI (14 Zahlungen) | 1.134 € | 1.184 € |
Jährlicher SMI | 15.876 € | 16.576 € |
Einkommensteuer (IRPF) | Steuerfrei | Mindestabzug (je nach Profil) |
Änderungen im Arbeitsvertrag | Keine | Verpflichtende Aktualisierung |
Beitragsbemessungsgrundlagen | Stabil | Proportionale Erhöhung |
Zusätzlich zum geringen Steuerabzug sind Unternehmen verpflichtet, sowohl die Arbeitsverträge als auch die Beitragsbemessungsgrundlagen der betroffenen Arbeitnehmer zu aktualisieren.
Fazit
Die Erhöhung des SMI im Jahr 2025 stärkt den wirtschaftlichen Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen, bringt jedoch neue administrative und steuerliche Herausforderungen mit sich. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich an diese Änderungen anpassen, um den geltenden Vorschriften zu entsprechen.