Arbeitserlaubnis in SpanienDie Veröffentlichung des Gesetzes 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung, das im Jahr 2015 durch das Gesetz 25/2015 vom 28. Juli über Mechanismen für zweite Chancen geändert wurde, brachte wichtige Neuerungen in die Ausländerbehörden. Die Verfahren zur Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien wurden deutlich vereinfacht.

Vorteile – Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien

Das Gesetz hat gegenüber dem Ausländergesetz eine Reihe von Vorteilen. Nicht nur die Anforderungen für die Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien sind flexibler und die Fristen für Entscheidungen kürzer, sondern die Erlaubnis schließt auch die Familie des Antragsstellers mit ein.

Anforderungen – Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien

Das Gesetz richtet sich an jene Ausländer, die die Absicht haben, ihren Wohnsitz nach Spanien zu verlegen, wenn eine der folgenden Anforderungen erfüllt wurde:

  1. Investoren: Ausländer können auf diesem Wege aus wirtschaftlichen Gründen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien erhalten, hierfür ist eine größere Investition erforderlich:
    • Mobilien: Anfangsinvestition von mindestens:
      • 2.000.000 € in spanische Staatsanleihen.
      • 1.000.000 € in Aktien oder Gesellschaftsanteilen an einer spanischen Kapitalgesellschaft mit echter Geschäftstätigkeit.
      • 1.000.000 € in Investmentfonds, geschlossene Investmentfonds oder Risikokapitalfonds aus Spanien.
      • 1.000.000 € in Bankeinlagen in spanischen Finanzinstituten.
    • Immobilien: Kauf von Immobilien in Spanien in Höhe von mindestens 500.000 € (abgaben- und lastenfrei).
    • Geschäftsprojekt: Dabei muss es sich um ein Projekt handeln, das in Spanien durchgeführt wird und von unternehmerischen Interesse ist. In diesem Sinne wird beurteilt, ob Arbeitsplätze geschaffen, eine relevante Investition mit sozioökonomischen Auswirkungen im geografischen Gebiet, in dem das Projekt durchgeführt wird, getätigt oder ein bedeutender Beitrag zu wissenschaftlichen und/oder technischen Innovationen geleistet wird.
  2. Unternehmer: der Antragssteller muss Geschäftstätigkeiten mit innovativer Ausrichtung oder mit einem besonderen wirtschaftlichen Interesse für Spanien leisten.
  3. Hoch qualifizierte Fachleute.
  4. Forschende.
  5. Unternehmer, die betriebsintern ihre Stelle innerhalb desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe wechseln.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie am einfachsten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien erhalten können, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Teresa Abril

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Unternehmensberater in Spanien