Arbeitsunfähigkeit in SpanienIn spanischen Unternehmen können Arbeitnehmer manchmal aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ausfallen (Arbeitsunfähigkeit in Spanien). Die Situation, die verhindert, für einen bestimmten Zeitraum eine Arbeit auszuführen, wird vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Incapacidad Temporal, IT) genannt.

Der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers kann ein Jahr nicht überschreiten, aber das Nationale Institut für Sozialversicherung (Instituto Nacional de la Seguridad Social, INSS) kann die Arbeitsunfähigkeit um weitere 6 Monate verlängern, wenn von einer Genesung innerhalb dieses Zeitraums ausgegangen wird.

Im Falle der allgemeinen Krankheit in Spanien liegt die Entscheidung über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers beim medizinischen Personal des öffentlichen Gesundheitssystems. Diese Bedingung gewährleistet, dass die Entscheidungen ausschließlich auf medizinischen Gründen beruhen.

Während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (IT) übernimmt die spanische Sozialversicherungsanstalt einen Teil des Lohns oder Gehalts des Arbeitnehmers. Dieser besteht aus einer Beilhilfe, deren Höhe von der Berechnungsgrundlage des Vormonats abhängt. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer in den vorangegangenen 5 Jahren jedoch 180 Tage Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.

Allgemeine Krankheit (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

Für die Berechnung der genauen Höhe der täglichen Leistung im Falle der allgemeinen Krankheit sind vier Abschnitte zu beachten:

  • In den ersten 3 Tagen der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber nichts bezahlen.
  • Vom 4. bis zum 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit: Anspruch auf eine Beihilfe von 60 % der Berechnungsgrundlage gezahlt vom Arbeitgeber.
  • Vom 16. bis zum 20. Tag der Arbeitsunfähigkeit: Anspruch auf eine Beihilfe von 60 % der Berechnungsgrundlage gezahlt von der Sozialversicherungsanstalt.
  • Ab dem 21. Tag der Arbeitsunfähigkeit: Anspruch auf eine Beihilfe von 75 % der Berechnungsgrundlage gezahlt von der Sozialversicherungsanstalt.

Arbeitsunfall (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

Im Falle eines Arbeitsunfalls beträgt die Höhe der täglichen Leistung 75 % der täglichen Berechnungsgrundlage ab dem ersten Tag nach dem Unfall. Diese Beihilfe wird von der Berufsgenossenschaft oder dem INSS gezahlt.

Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, kann diese Beihilfe vom Arbeitgeber ergänzt werden.

Verpflichtungen des Arbeitgebers in Spanien bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

  • Die Leistung als übertragene Zahlung übernehmen, d.h. die Beihilfe als Lohn oder Gehalt zahlen, wenn diese vom INSS oder der Berufsgenossenschaft gezahlt werden soll. Am darauffolgenden Monat wird dieser Betrag mit den Beitragszahlungen zur Sozialversicherung ausgeglichen.
  • An das Nationale Institut für soziale Sicherheit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Fortführung sowie die Gesundschreibung innerhalb von 3 Werktagen ab Empfang elektronisch mitteilen.
  • Die Arbeitsunfälle elektronisch innerhalb von 5 Werktagen ab Empfang über das System Delt@ mitteilen. Bei Behandlung in der Versicherungsgesellschaft für Berufsunfälle ohne Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber die Mitteilung innerhalb der ersten 5 Tage des Folgemonats vornehmen.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers in Spanien bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit in Spanien)

  • Dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Fortführung innerhalb von 3 Kalendertagen ab Beginn der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
  • Die Gesundschreibung innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung vorlegen.
  • Die Arbeit am Tag nach dem Datum der Gesundschreibung wieder aufnehmen.

Soledad Moriche

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Unternehmensberater in Spanien