Basiskonto in der Europäischen UnionDie Richtlinie 2014/19/EU der Europäischen Union ermöglicht allen rechtmäßigen Bürgern der EU den Zugang zu einem Basiskonto in der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist ein verbesserter Zugang zu Zahlungskonten, die Bereitstellung einheitlicher Prozesse zum Kontenwechsel und die Vergleichbarkeit von Kontoführungsgebühren. Vor Inkrafttreten der Richtlinie hatten nicht alle Einwohner der EU einfachen Zugang zu Zahlungskonten, somit sind die Prozesse für die Verbraucher nun mit weniger Aufwand verbunden.

Gemäß der Richtlinie muss ein Basiskonto in der EU folgendes leisten können:

  • Geldeinzahlung
  • Geldabhebung
  • Lastschrift und Überweisung

Rechtmäßige Bürger werden allgemein als all jene definiert, deren Ausweisung aus gesetzlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Somit betrifft die Verordnung nicht nur Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung.

Transparente Gebühren

Die Richtlinie bietet Hilfsmittel, dank derer Bankgebühren transparenter werden sollen. Mitgliedsstaaten der EU sind durch die Richtlinie dazu verpflichtet, zumindest eine unabhängige Internetseite zu betreiben, auf der die von verschiedenen Dienstleistern geforderten Kontoführungsgebühren verglichen werden. Hier müssen zumindest zehn Zahlungsdienstleister mit ihren jeweiligen Gebühren aufgelistet werden. Die Mitgliedsstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass die Zahlungsdienstleister den Kunden vor Vertragsabschluss Informationen zur Verfügung stellen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Kurz, klar und lesbar
  • Verfasst in der offiziellen Landessprache des jeweiligen Mitgliedsstaates
  • Genau und nicht irreführend
  • Beträge in der entsprechenden Währung des jeweiligen Bankkontos

Die Mitgliedsstaaten müssen zudem sicherstellen, dass die Zahlungsdienstleister den Verbrauchern ein Glossar standardisierter Begriffe anbieten. Diese müssen klar formuliert und dürfen nicht fachsprachlich oder irreführend sein. Die Zahlungsdienstleister müssen den Kunden zumindest jährlich kostenlos einen Bericht über alle in Rechnung gestellten Gebühren vorlegen.

Angemessene Gebühren

Überweisungs- und Empfängergebühren müssen angemessen sein und in Einklang mit den für den Zahlungsdienstleister tatsächlich anfallenden Kosten stehen. Die Angemessenheit solcher Gebühren ist vom nationalen Einkommensniveau sowie den durchschnittlichen Gebühren abhängig, die von den Bankinstituten im jeweiligen Mitgliedsstaat erhoben werden.

Kontenwechsel – Basiskonto in der Europäischen Union

Die Richtlinie vereinfacht außerdem den Wechsel eines Bankkontos innerhalb der EU. Der Wechsel ist von der Empfängerbank durchzuführen, die bei eventuellen Bearbeitungsfehlern den finanziellen Verlust ausgleichen muss. Die übertragende Bank ist verpflichtet, diesen Kontenwechsel zu unterstützen.

Aufgrund der Richtlinie müssen Zahlungsdienstleister den Wechsel von Bankkonten innerhalb der EU anbieten. Wenn ein Kunde seine Bank über die gewünschte Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedsstaat informiert, muss diese den Verbraucher wie folgt unterstützen:

  • Kostenlose Auflistung aller laufenden Zahlungsaufträge in Form von Geldüberweisungen und Lastschrifteinzügen
  • Überweisung des verbleibenden Kontostands auf das neue Bankkonto
  • Schließung des alten Bankkontos

Die Richtlinie hat das Ziel, einen reibungslos funktionierenden, modernen und sozial-integrativen Binnenmarkt zu schaffen, in dem das Recht auf ein Basiskonto in der Europäischen Union fest verankert ist. Wenn Sie genauere Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos in Spanien oder einem Kontenwechsel benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien