Besteuerung im Cloud-ComputingDie Europäische Union hat zur Klärung von Fragen bezüglich der Mehrwertsteuer im Rahmen von Cloud-Computing Transaktionen neue Verfahren festgelegt (Besteuerung im Cloud-Computing).

Beim Cloud-Computing herrscht immer wieder Ungewissheit bezüglich der Festlegung und Bestimmung der Steuerschuld der Mehrwertsteuer (MwSt.) bei grenzüberschreitenden Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen. Beim Cloud-Computing werden Onlinedienste über ein Netzwerk aus Remote Servern gehostet, anstatt über einen lokalen Server oder PC. Die Europäische Union (EU) ist bemüht, die Fragen rund um Cloud-Computing zu regeln.

Bedenken – Besteuerung im Cloud-Computing

Der rapide Anstieg des Cloud-Computing führt in einigen Ländern zu einer erhöhten Anfälligkeit für Steuervermeidung. Cloud-Computing ermöglicht schnelle Transaktionen, für die nur ein Minimum an Kommunikation zwischen Anbietern und Verbrauchern erforderlich ist und auf die überall, ohne Grenzkontrollen, zugegriffen werden kann. Beim Cloud-Computing wird Ressource Pooling angewandt. Ressourcen werden daher nach Bedarf zugewiesen und neu zugeordnet. Die Transaktionen werden somit mehrfach spontan und über Landesgrenzen hinweg ausgetauscht. Die Komplexität des Cloud-Computing verursacht jedoch Schwierigkeiten bei der behördlichen Regulierung.

Kategorisierung der Transaktionen – Besteuerung im Cloud-Computing

Beim Cloud-Computing verschwimmen die Grenzen zwischen Gütern und Dienstleistungen. Um dies zu umgehen, hat die EU eine neue Kategorie eingeführt, die den Großteil des Cloud-Computing umfasst: „elektronisch erbrachte Dienstleistungen“. Diese Art von Dienstleistungen wird über ein elektronisches Netzwerk erbracht, das im Wesentlichen automatisiert ist und mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt.

Beim Cloud-Computing ist es außerdem nicht erkennbar, ob die Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher erbracht werden. Die EU nutzt für die Authentifizierung und Unterscheidung von Transaktionen die Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MwSt.-Nummer oder USt.-IdNr.).

Bestimmung des Ortes – Besteuerung im Cloud-Computing

Der Endverbraucher zahlt am Schluss die Mehrwertsteuer. Die Bestimmung des steuerbaren Ortes ist jedoch beim Cloud-Computing nicht so einfach. Die EU wendet dafür das Bestimmungslandprinzip an. Im Fall von Geschäften zwischen zwei oder mehr Unternehmen liegt die Steuerschuld dann beim Leistungsempfänger. Bei Geschäften mit Endverbrauchern werden die Dienstleistungen in dem Land besteuert, in dem der Endverbraucher dauerhaft ansässig ist.

Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuermissbrauch – Besteuerung im Cloud-Computing

Die fehlende Sichtbarkeit und die hohe Schnelligkeit der Dienstleistungen im Cloud-Computing bergen die Gefahr, dass die Mehrwertsteuer umgangen wird. Die EU hat dafür das MwSt.-Informationsaustauschsystem (MIAS) eingerichtet, in welchem die Mitgliedsstaaten ihre steuerlichen Informationen austauschen müssen. Dieses System erhöht die Transparenz und es unterstützt bei der Aufdeckung von Steuermissbrauch auf dem europäischen Markt. Um den Informationsaustausch zügiger zu gestalten, wurde vorgeschlagen, dass die EU eine einheitlich standardisierte digitale Rechnungsstellung einführt, die dann automatisch online an die Steuerbehörden übermittelt werden kann.

Einhaltung – Besteuerung im Cloud-Computing

Zur Vereinfachung der Registrierung und damit auch zur Verbesserung der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften, hat die EU das MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) eingeführt. Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher in der EU erbringen, haben mit diesem Verfahren die Möglichkeit, sich nur in einem Mitgliedsstaat zu registrieren, anstatt dies in jedem einzelnen EU-Land tun zu müssen, in dem sie ihre Dienstleistungen erbringen. MOSS hat nicht für eine verbesserte Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften gesorgt, sondern auch Unternehmenskosten gesenkt.

Ein Echtzeit-Blockchain-System kann die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften verbessern. In einem solchen System werden von den Transaktionen elektronische Ledger auf mit dem Internet vernetzte Computer gespeichert, die identische Kopien besitzen. Dies ermöglicht einen sicheren Datenaustausch mit unmittelbarem Zugriff für die Benutzer, wodurch die Transparenz erhöht und Betrug reduziert wird.

Die EU verfügt über Verfahren, um die Problematik bei der Besteuerung im Cloud-Computing lösen zu können. Um jedoch mit dem Wachstum der Anzahl digitaler Transaktionen mithalten zu können, sind weitere Änderungen notwendig. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien