Das Formular 714 ist ein Modell in dem die Vermögenssteuer angewiesen wird. Dabei handelt es sich um eine direkte Steuer persönlicher Art, die auf das Nettovermögen von Privatpersonen erhoben wird.

Vom 7. April bis zum 30. Juni 2021 läuft der Zeitraum für die Vermögenssteuererklärung 2020 (Formular 714). Zu diesen Moment ist es ratsam zu prüfen, ob wir verpflichtet sind diese Erklärung einzureichen, da wie bei der Einkommensteuer, nicht alle Personen zur Einreichung verpflichtet sind. Es hängt davon ab, ob eine Reihe von Grenzwerte des Vermögens oder Rechtsgüter überschritten werden.

Laut Artikel 37 des Gesetzes 19/1991 vom 6. Juni 1991 bezüglich der Vermögenssteuer sind folgende Personen zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet:

  • Steuerpflichtige, deren Steuerverbindlichkeit gemäss den Steuervorschriften und nach Anwendung eventueller Abzüge oder Freibeträge zu zahlen ist,
  • oder wenn, ohne diese Umstände, der Wert ihres Vermögens und Ihrer Rechtsgüter gemäss den Steuervorschriften mehr als 2.000.000 € beträgt.

Der Wert Ihres Vermögens oder Ihrer Rechtsgüter übersteigt 2.000.000 Euro

Für die Anwendung dieser Grenze sind alle Vermögenswerte und Rechte des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, unahbhängig davon, ob sie von der Steuer befreit sind oder nicht, und ohne Berücksichtigung von Belastungen oder Lasten, die deren Wert mindern, oder von persönlichen Schluden oder Verpflichtungen, für die der Steuerpflichtige haftet.

Bei Nicht-Residenten, die diese Steuer zahlen, wird nur der Wert der ihnen gehörenden Vermögenswerte und Rechtsgüter berücksichtigt, die sich auf spanischem Gebiet befinden, dort ausgeübt werden oder erfüllt werden müssen.

Die Steuerverbindlichkeit für diese Steuer ist wie folgt zu zahlen

Auch wenn der Gesamtwert Ihres Vermögens oder Ihrer Rechtgüter unterhalb von 2.000.000 € liegt ist es möglich, dass Sie die Vermögenssteuerklärung abgeben müssen, wenn die Steuerbemessungsgrundlage, d.h. der Wert des Nettovermögens des Steuerpflichtigen, höher ist als das steuerfreie Minimum:

  • Allgemein: 700.000 €
  • In Aragón: 400.000 €
  • In Cataluña: 500.000 €
  • In Extremadura: 500.000 € allgemein, 600.000 € bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 33%, 700.000 € bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% und 800.000 € bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 65%
  • In der Comunidad Valenciana: im Allgemeinen 600.000 € und 1 mio € bei einem Grad der psychischen Behinderung von mindestens 33% oder einem Grad der körperlichen oder sinnlichen Behinderung von mindestens 65%.

Allgemein ist auch zu beachten, dass der übliche Wohnsitz befreit ist mit einem Höchstbetrag von 300.000 €.

In der Comunidad de Madrid gibt es einen 100% Nachlass auf die Vermögenssteuerquote, so dass nur diejenigen, die über ein Vermögen von mehr als 2.000.000 € verfügen die Steuererklärung abgeben müssen, aber nicht auszahlen müssen.

Wenn Sie Zweifel haben, wie Sie dieses Formular ausfüllen sollen, steht Ihnen Arintass für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ramón Sánchez

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Unternehmensberater in Spanien