Die Regierung hat die Vorschriften für die Einführung des Lohnregisters und des Gleichstellungsplans veröffentlicht, mit dem der Königliche Dekret 902/2020 in Kraft getreten ist.

Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen über ein Lohnregister verfügen, das die durchschnittlichen Daten der realen Gehälter (einschließlich des Anteils des Grundgehalts und des Anteils der Zulagen oder sonstige Extras), die ihre Beschäftigten, einschließlich der leitenden Positionen, nach Geschlechtern aufgeschlüsselt, enthalten.

Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen einen Schritt weiter gehen und in ihren Gleichstellungsplänen ein Gehaltsaudit vorsehen, das zusätzlich zu den oben genannten Angaben die Durchschnitts- und Mediangehälter der gleichwertigen Arbeitsgruppen enthält, auch wenn sie nterschiedlicher Kategorien angehören, sowie eine Begründung, wenn bei einem der Durchschnittswerte der Unterschied zwischen Männern und Frauen mehr als 25% beträgt.

Das andere Dekret legt fest, was die neuen Gleichstellungsplänen beinhalten müssen, die von allen Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern ausgehandelt und registriert werden müssen und die eine Lohnprüfung beinhalten, aber auch eine Diagnose möglicher Diskriminierung während des gesamten Prozesses, von der Personalauswahl über die Einstellung, die Mitverantwortung für die Betreuung, der Vorbeugung von sexueller Belästigung und der Unterrepräsentation von Frauen in bestimmten Positionen. Im letzteren Fall kann es positive Maßnahmen beinhalten, um diese Präsenz auszugleichen.

Beide Verpflichtungen müssen bis zum 14. April 2021 umgesetzt werden.

Die obligatorische Lohnregistrierung erfolgt mittels eines Dokuments, in dem alle Durchschnittswerte der Löhne und Gehälter der Beschäftigen eines Unternehmens einschliesslich der Lohnzulagen und Lohnnebenkosten, aufgeschlusselt nach Geschlecht und Lohngruppen, Berufsgruppen, gleichwertigen oder höherwertigen Arbeisplätzen, aufgeführt sind. Darüber hinaus sollte ein Durchschnittslohn sowie eine Analyse der Lohnunggleichheiten oder Diskriminierungen im Unternhemen enthalten sein.

Das geschlechtsspezifische Lohnregister sollte, wie oben erwähnt, die folgenden Werte aufgeschlüsselt nach Geschlecht enthalten:

  • Durchschnittswerte der Gehälter
  • Durchschnittswerte der Gehaltszuschläge
  • Durchschnittswerte der nicht lohnbezogenen Löhne und Gehälter.

Hinzu kommen die Vergleichselemente nach Berufskategorie, Berufsgruppe, gleicher Arbeit in Form von Arbeitszeit oder Arbeitsstunden.

Die nach Geschlecht aufgeschlüsselten Lohn-und Gehaltsaufzeichnungen müssen den Arbeitnehmervertretern und der Arbeitsaufsichtsbehörde und über diese den Arbeitnehmern zugänglich sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Dokument nicht ausgestellt wird, um festzustellen, ob ein Arbeitnehmer mehr als ein anderer verdient, sondern um zu überprüfen, ob es im Unternehmen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt.

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien