Verrechnungspreise sind die Preise, die bei Transaktionen zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns für innerbetrieblich ausgetauschte Güter, Dienstleistungen oder Rechte festgelegt werden.

In den letzten Jahren waren Verrechnungspreise weltweit eines der wichtigsten Steuerthemen für international tätige Unternehmen.

Die zunehmende Globalisierung und die Präsenz von immer mehr Unternehmen in verschiedenen Ländern zwingt uns zu wissen, ob unser Unternehmen die im spanischen Körperschaftssteuergesetz (LIS) festgelegten Vorschriften bezüglich der Verrechnungspreise in Spanien einhält.

Die Folge dieser Globalisierung ist, dass es Abweichungen in der Steuergesetzgebung zwischen den verschiedenen Jurisdiktionen/Staaten gibt. Die mögliche Verlagerung von Steuerbemessungsgrundlagen von einem Land in ein anderes führt zwangsläufig zu Konflikten zwischen Verwaltungseinheiten und Steuerzahlern.

Die spanische Gesetzgebung bestimmt durch Punkt 13 des Artikels 18 des LIS das Strafverfahren für folgende Gründe:

  • Nichtbereitstellung oder Bereitstellung ungenauer, falscher oder unvollständiger Unterlagen,
  • dass der aus der Dokumentation abgeleitete Marktwert nicht derjenige ist, der sich in der Steuererklärung widerspiegelt.

Die anwendbaren Strafen, die davon abhängen, dass keine Bewertungskorrektur durch die Verwaltung vorgenommen werden muss, sind:

  1. 1.000 Euro für unterlassene, falsche oder ungenaue Angaben
  2. 10.000 Euro pro Datensatz.

Die Strafe wird als Höchstgrenze den niedrigeren der beiden folgenden Beträge haben:

  1. 10% des Gesamtbetrags der Transaktionen, die in der Steuerperiode durchgeführt wurden, in der es zu einem Verstoß gegen die Verpflichtung gekommen ist oder,
  2. 1% des Nettoumsatzes.

Falls eine Wertberichtigung vorgenommen werden muss, beträgt die Strafe 15% der Beträge, die sich aus den von der Steuerbehörde für jede Transaktion vorgenommenen Wertberichtigungen ergeben.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien