Dividenden in SpanienWenn das Unternehmen mit Direktbeteiligung den Status einer Holdinggesellschaft hat, müssen laut der Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkünfte, für die die Dividenden in Spanien ausgeschüttet werden, die Voraussetzung der Mindestbesteuerung erfüllen.

 

 

Steuerbefreiung – Dividenden in Spanien

Das Körperschaftsteuergesetz sieht in Artikel 21 eine Steuerbefreiung auf eingenommene Dividenden in Spanien vor, wenn die Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital oder den Eigenmitteln des Unternehmens von mindestens 5 Prozent
  • oder Anschaffungswert der Beteiligung von über 20 Millionen Euro.
  • Die jeweilige Beteiligung muss vor dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Gewinnausschüttung mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung gehalten worden sein. Andernfalls muss sie nachfolgend so lange gehalten werden, bis dieser Zeitraum erfüllt wird.

Wenn das beteiligte Unternehmen Dividenden in Spanien, Gewinnbeteiligungen oder Einkünfte infolge der Übertragung von Wertpapieren, die für das Kapital oder die Eigenmittel von Unternehmen stehen, ausschüttet, und dies mehr als 70 Prozent seiner Gesamteinnahmen ausmachen, setzt die Anwendung dieser Steuerbefreiung für die genannten Einkünfte voraus, dass der Steuerpflichtige eine indirekte Beteiligung an jenen Unternehmen hält, die die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Zusätzlich ist für den Fall von Beteiligungen an nicht auf spanischem Staatsgebiet ansässigen Unternehmen eine weitere Voraussetzung festgelegt:

  • Das beteiligte Unternehmen muss einer identischen oder analogen ausländischen Steuer mit einem Nominalsteuersatz von mindestens 10% in dem Geschäftsjahr unterliegen, in dem die auszuschüttenden oder beteiligten Gewinne erwirtschaftet wurden, und darf nicht davon befreit sein. Dies gilt unabhängig von den darauf möglicherweise zur Anwendung kommenden Entlastungen, Vergünstigungen, Erleichterungen oder Anrechnungen. Wenn es sich also bei dem direkt beteiligten Unternehmen um eine Holdinggesellschaft handelt, gilt nach der Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, dass die Einkünfte, für die die Dividenden ausgeschüttet werden, die Voraussetzung der Mindestbesteuerung erfüllen müssen.
  • Wenn das beteiligte Unternehmen in einem Land ansässig ist, mit dem Spanien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einschließlich einer Klausel über den Informationsaustausch abgeschlossen hat, gilt diese Voraussetzung als erfüllt.
  • In keinem Fall gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn das beteiligte Unternehmen in einem Land ansässig ist, das als Steueroase eingestuft ist.
  • Die Steuerbefreiung gilt nicht auf Beträge von Dividenden oder Gewinnbeteiligungen, deren Ausschüttung steuerlich absetzbare Kosten für das ausschüttende Unternehmen verursacht.

Zusammenfassung – Dividenden in Spanien

Das Körperschaftsteuergesetz sieht eine Reihe von Steuerbefreiungen vor, um zu vermeiden, dass der Steuer in Spanien unterliegende Gesellschaften oder Unternehmen doppelt für dasselbe Einkommen besteuert werden (zum Beispiel Dividenden in Spanien), wenn dies bereits im Ausland erfolgt ist.

Bettina Náray

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Unternehmensberater in Spanien