Die Dividende ist der Teil des Gewinns eines Unternehmens, der an die Aktionäre eines Unternehmens ausgeschüttet wird. Die Dividende ist die Hauptvergütungsform der Aktionäre als Eigentümer eines Unternehmens. Ihre Höhe muss von der Hauptversammlung der Gesellschaft auf Vorschlag des Verwaltungsrats genehmigt werden.

Es ist wichtig, dass das Unternehmen eine Dividendenausschüttungspolitik einführt, die Folgendes vorsieht:

  • Einerseits die Gewinne, die in Form von Rücklagen im Unternehmen angesammelt werden, um mögliche Geschäftsausweitungen oder zukünftigen Verlustergebnisse abdecken zu können
  • Und zum anderen der Teil, der in Form von Dividenden an die Inhaber des Grundkapitals ausgeschüttet wird.

Wie wird die Ausschüttung oder Verteilung von Dividenden und dessen Quellensteuer geregelt?

Wenn Ihr Unternehmen beschlossen hat, Dividenden an seine Aktionäre auszuzahlen, muss eine Quellensteuer von 19% auf diese Dividende einbehalten werden, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:

  • Wenn der Partner, der es erhält, eine natürliche Person ist, wird die Quellensteuer unabhängig von seinem Beteiligungsprozentsatz abgezogen. Handelt es sich um eine nicht in Spanien ansässige Person, muss eine Quellensteuer zu dem im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit seinem Land festgelegten Satz einbehalten werden, (ohne Doppelbesteuerungsabkommen beträgt der Quellensteuersatz 19%)
  • Wenn der Partner ein ansässiges Unternehmen in Spanien oder in der EU ist, sollte ihm nichts vorenthalten werden, wenn dieser Partner Anspruch auf die Befreiung von der Doppelbesteuerung von Dividenden hat. Ist dies nicht der Fall, werden 19% bzw. der im Ausländerbetriebsvertrag festgelegte Satz einbehalten.

Befreiung der Doppelbesteuerung

Die Befreiung von der Doppelbesteuerung gilt, wenn der Gesellschafter eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 5% hat und wenn er diesen Prozentsatz darüber hinaus während des Jahres vor dem Datum der Zahlung der Dividende ununterbrochen gehalten hat. Falls nicht, wird die Teilnahme bis zum Abschluss aufrechterhalten.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Befreiung von der Doppelbesteuerung von Dividenden jedoch nur noch für 95% der vereinnahmten Bruttodividende.

Einnahmen aus der Quellensteuer

Die Zahlung der Quellensteuer muss in der periodischen Erklärung enthalten sein, die dem Tag entspricht, an dem die Dividende zahlbar wird. Wenn die Hauptversammlung sich nicht zu diesem Thema äussert, gilt als vereinbart, dass die Dividende ab dem Tag nach der Zustimmung der Hauptversammlung zahlbar ist.

Ramón Sánchez

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 0 Mittelwert: 0)

Unternehmensberater in Spanien