Erweiterter Service für Elektronische Mitteilungen und Inhaltsbewertung in Spanien

Nach Verabschiedung des Königlichen Gesetzesdekrets (RDL) 11/2018 vom 31. August 2018 bietet Arintass einen erweiterten Service für elektronische Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen in Spanien an. Der tägliche Abruf elektronischer Mitteilungen findet jetzt nicht nur beim Finanzamt und der Sozialversicherung statt, sondern auch beim Bürgerportal. Wir informieren Sie nicht nur über den Eingang einer Mitteilung, sondern fassen den Inhalt für Sie kurz zusammen.

Das fachübergreifende, professionelle und effektive Arintass-Team ist sich darüber bewusst, dass unsere Kunden mehr als nur den täglichen Abruf der elektronischen Postfächer benötigen und fasst den Inhalt der Mitteilung kurz zusammen, damit mögliche Bußgelder vermieden werden. Arintass besteht aus einem hochqualifizierten Team von Buchhaltern, Sozialversicherungsexperten, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Steuerberatern und weiteren Fachanwälten, die den Inhalt der elektronischen Mitteilung unverzüglich erhalten und bewerten.

Folgende Dienstleistung bietet unsere SICEVACON-Abteilung an:

  • Download elektronischer Mitteilungen
  • Analyse und Inhaltsbewertung
  • Kurzmitteilung an den Kunden inklusive einer Risikobewertung und gegebenenfalls Information zur weiteren Vorgehensweise und einzuhaltenden Fristen.

Arintass bietet weiterhin den einfachen Abruf der elektronischen Mitteilung im elektronischen Postfach des Finanzamts und der Sozialversicherung in Spanien an.