Solange die Aussetzung des Arbeitsvertrags andauert, erhält der Beschäftigte Arbeitslosengeld.

Im spanischen Gesetz über die Rechte der Arbeitnehmer (Estatuto de los Trabajadores) sind die Sonderzulagen wie folgt festgelegt:

Artikel 31. Außerordentliche Zuwendungen. Der Beschäftigte hat Anrecht auf zwei außerordentliche Zuwendungen pro Jahr, davon eine zum Weihnachtsfest und die andere in dem Monat, der per Tarifvertrag oder mittels Übereinkunft zwischen dem Arbeitgeber und den rechtlichen Arbeitnehmervertretern festgelegt wird. Ebenso ist im Tarifvertrag auch die Höhe derartiger Zuwendungen festgelegt. Ungeachtet dessen kann tariflich vereinbart werden, dass die außerordentlichen Zuwendungen anteilsmäßig auf die zwölf Monate umgelegt werden.

Die Höhe der vom Beschäftigten als Sonderzulage erhaltenen Beträge wird durch den Tarifvertrag geregelt.

Während der Aussetzung des Arbeitsvertrags oder der Arbeitszeitverkürzung eines Beschäftigten im Rahmen von Arbeitszeitregelung wird der proportionale Anteil der Sonderzulagen nicht fällig, da der Arbeitsvertrag ausgesetzt ist.

Jedoch sind bei der Leistungsberechnung durch das spanische Arbeitsamt SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal) die Sonderzulagen berücksichtigt worden, da sie in der vom Unternehmen übermittelten Berechnungsgrundlage enthalten sind.

Die Sonderzulage ist entsprechend anteilmäßig reduziert. Eine ERTE mit Aussetzung des Arbeitsvertrags ist nicht mit einer ERTE mit Arbeitszeitverkürzung gleichzusetzen. Im ersten Fall hat der Beschäftigte kein Anrecht auf Sonderzulagen, während die Sonderzulage im Falle einer ERTE mit Arbeitszeitverkürzung entsprechend proportional zur geleisteten Arbeitszeit berechnet wird.

Beim Urlaub kommt das gleiche Kriterium wie bei den Sonderzulagen zur Anwendung. Das bedeutet, dass in den Zeiträumen mit Aussetzung des Arbeitsvertrags durch ERTE aufgrund von höherer Gewalt kein Urlaub anfällt, da der Arbeitsvertrag ausgesetzt ist.

Von ERTE betroffene Beschäftigte haben Urlaubsanspruch, jedoch werden die Tage, die in eine ERTE fallen, nicht für die Berechnung der Zeit mit Urlaubsanspruch herangezogen. Aus diesem Grund verringert sich der Urlaubsanspruch der Beschäftigten proportional zum Zeitraum, in dem die Beschäftigten keine Leistung erbracht haben.

Bei einer ERTE aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen sind die diesbezüglich im Verhandlungszeitraum mit den Arbeitnehmervertretern (oder der Verhandlungskommission) ausgehandelten Bedingungen zu berücksichtigen.

Bei Fragen in Verbindung mit Arbeitszeitregelung (ERTE) aufgrund von höherer Gewalt in Spanien, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien