Der allgemeine Körperschaftssteuersatz beträgt 25 %, aber wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der ermäßigte Satz gemäß Artikel 29.1 des Gesetzes 27/2014 auf neu gegründete Unternehmen angewendet werden.

Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Satzes für neu gegründete Unternehmen

Artikel 29 des Körperschaftssteuergesetzes ist bei der Festlegung der Bedingungen für die Anwendung dieses ermäßigten Satzes nicht sehr streng, da er nur zwei Voraussetzungen festlegt:

  • dass die Entität neu geschaffen wird
  • Durchführung von Wirtschaftstätigkeiten.

Es gibt keine Anforderungen hinsichtlich eines möglichen Maximums oder einer Mindestanzahl von Beschäftigten, d. h. das Unternehmen, das diesen Anreiz in Anspruch nehmen will, muss nicht als klein gelten.

Für neu gegründete Unternehmen gilt im ersten Steuerzeitraum, in dem ihr steuerpflichtiges Einkommen positiv ist, und im darauf folgenden Zeitraum ein reduzierter Steuersatz von 15 %.

Der reduzierte Steuersatz kann nicht auf neu gegründete Unternehmen angewendet werden:

  • Wenn das Unternehmen keine Tätigkeit ausübt oder, selbst wenn es eine Tätigkeit ausübt, wird es als Holdinggesellschaft betrachtet
  • Wenn die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens bereits zuvor von anderen Personen oder verbundenen Unternehmen ausgeübt wurde und durch irgendeinen Rechtstitel auf das neu gegründete Unternehmen übertragen wurde
  • Wenn die wirtschaftliche Tätigkeit in dem Jahr vor der Gründung des Unternehmens von einer natürlichen Person ausgeübt wurde, die mehr als 50 % des Kapitals des Unternehmens hält
  • In Unternehmen, die Teil einer Gruppe sind, gemäß Artikel 42 des Handelsgesetzbuchs, unabhängig vom Wohnsitz.

Steuerliche Anreize für kleine Unternehmen

Neu gegründete Unternehmen erfüllen die Voraussetzungen, um als kleine Unternehmen zu gelten, was bedeutet, dass die in Kapitel XI des Körperschaftssteuergesetzes vorgesehenen Steueranreize auf sie angewendet werden können.

Was ist eine kleine Einheit (ERD)?

Diejenigen, deren Nettoumsatz im unmittelbar vorangegangenen Steuerzeitraum weniger als 10 Millionen Euro betrug. Wird das Unternehmen neu gegründet, bezieht sich der Umsatz auf den ersten Steuerzeitraum, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Wenn der unmittelbar vorangegangene Steuerzeitraum weniger als ein Jahr gedauert hat oder die Tätigkeit für einen kürzeren Zeitraum ausgeübt wurde, wird der Nettoumsatz auf ein Jahr erhöht.

Welche steuerlichen Vorteile können sie genießen?

  • Abschreibungsfreiheit für neue Sachanlagen und Immobilieninvestitionen unter der Voraussetzung, dass Arbeitsplätze geschaffen werden
  • Beschleunigte Abschreibung durch Multiplikation des maximalen Abschreibungskoeffizienten nach den Steuerlisten für neue Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien mit zwei
  • Abzug des Aufwands für Wertminderungen aufgrund von Forderungsausfällen bei Kunden
  • Zuweisung der Ausgleichsrücklage, die das zu versteuernde Einkommen des Jahres um 10 % ihres Betrags reduziert.

Wenn Sie Fragen zur Körperschaftssteuer für neu gegründete Unternehmen haben, zögern Sie bitte nicht, Arintass zu kontaktieren.

Ramón Sánchez

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Unternehmensberater in Spanien