Was ist das Modell 123?

Das Modell 123 ist eine Steuererklärung, die von natürlichen und juristischen Personen und anderen Körperschaften einzureichen ist, die vepflichtet sind, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer für Nichtansässige (IRNR) mit Einkünften aus beweglichem Kapital einzubehalten oder abzuführen.

Das Formular 123 wird für die Erklärung von Einkünften aus beweglichem Vermögen verwendet, wie z. B. für die Zahlung von Zinsen auf Nichtbankenkredite oder die Ausschüttung von Dividenden.

Einkünfte aus beweglichem Vermögen sind Einkünfte und Gegenleistungen, die aus beweglichem Vermögen stammen, d. h. aus anderen Vermögenswerten als Immobilien, die nicht den vom Steuerpflichtigen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten zugeordnet sind.

Wer ist verpflichtet, das Modell 123 einzureichen?

Das Modell 123 ist von Selbständigen, KMU und Vermögensgemeinschaften einzureichen, die zum Einbehalt oder zur Abführung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer für Nichtansässige verpflichtet sind, die Einkünfte aus beweglichem Vermögen beziehen. Es handelt sich zum Beispiel um ein Unternehmen, das Dividenden ausschüttet, oder um einen Unternehmer, der Zinsen für Nicht-Bankkredite zahlt.

Einkünfte aus beweglichem Kapital, die aufgrund des einbehaltenen Betrags vom Steuerabzug befreit sind, müssen trotzdem angegeben werden; wenn das Ergebnis gleich Null ist, muss das Kästchen für die negative Erklärung angekreuzt werden.

Wie wird das Modell 123 eingereicht und bezahlt?

Dieses Formular kann persönlich, nur bei natürlichen Personen, bei den mit dem Finanzamt zusammenarbeitenden Einrichtungen oder elektronisch, mit Hilfe eines digitalen Zertifikats, bei der elektronischen Steuerverwaltung eingereicht werden.

Wenn das Ergebnis der Abrechnung zu zahlen ist und die Zahlung per Lastschrift erfolgt, kann sie nur elektronisch und ohne Gang zur Bank eingereicht werden, da das Finanzamt den Betrag des Ergebnisses am 20. des Monats, in dem sie eingereicht wird, von Ihrem Konto abbucht.

Wenn das Ergebnis zu zahlen ist und Sie sich nicht für das Lastschriftverfahren entscheiden, muss die Abrechnung in einer beliebigen Filiale erfolgen, wo Ihnen ein Zahlungsbeleg ausgehändigt wird, der die vollständige Referenznummer (NRC) enthält, die für die Einreichung der Steuererklärung im E-Office des Finanzamtes erforderlich ist. Bei der NRC wird das Modell 123 elektronisch ausgefüllt und eingereicht.

Fristen für die Einreichung des Modells 123

Das Modell ist vierteljährlich einzureichen, zeitgleich mit der Frist für die vierteljährliche Abgabe der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer.

Der Anmeldekalender wird wie folgt festgelegt:

  • Erstes Quartal: vom 1. bis 20. April
  • Zweites Quartal: vom 1. bis 20. Juli
  • Drittes Quartal: vom 1. bis 20. Oktober
  • Viertes Quartal: vom 1. bis 30. Januar des Jahres, das auf das entsprechende Steuerjahr folgt. In diesem Zeitraum muss auch die jährliche Zusammenfassung, Formular 193, zu Informationszwecken eingereicht werden.

Bei großen Unternehmen (Geschäftsvolumen von mehr als 6.010.121,04 Euro) erfolgt die Einreichung monatlich, wie bei den übrigen Steuern.

Wenn Sie nicht wissen, wie das Formular 123 auszufüllen ist, wenden Sie sich bitte an Arintass, sie werden Ihnen alle Fragen gerne beantworten.

Ramón Sánchez

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Unternehmensberater in Spanien