Das Modell 347 in Spanien ist eine informative, jährlich abzugebende Jahreserklärung, in der die mit Kunden bzw. Lieferanten abgewickelten Geschäftsvorgänge aufzuführen sind, soweit diese einen Gesamtbetrag von jährlich 3.005,06 Euro (einschließlich MwSt.) überschreiten.

Die Jahreserklärung der Geschäfte mit Dritten ist jährlich zwischen dem 1. und 28. Februar auf elektronischem Wege abzugeben.

Auf diesem Wege will die spanische Steuerverwaltungsbehörde Daten vergleichen, um Abweichungen zwischen den von einem Lieferanten und einem Kunden zum gleichen Geschäftsvorgang deklarierten Beträge erfassen zu können.

Wenn die Beträge nicht übereinstimmen, kann die Steuerbehörde Überprüfungen vornehmen, um festzustellen, ob diese Abweichungen mit einem Steuerbetrug in Verbindung stehen.

Es sollte daher unbedingt überprüft werden, dass die von uns deklarierten Beträge mit denen übereinstimmen, die von unseren Lieferanten oder Kunden uns gegenüber deklariert werden. Es ist eine überaus geläufige Praxis, sich mit den Lieferanten in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, ob uns noch eine Rechnung fehlt, entweder weil wir sie nicht erhalten haben oder weil uns eine vorgenommene Änderung nicht mitgeteilt wurde. Dank dieser Praxis kann auch sichergestellt werden, dass keine Fehler in unserer Buchhaltung vorhanden sind.

Jedoch sind Folgende von der Vorlage dieser Jahreserklärung der Geschäfte mit Dritten entbunden:

  • Steuerpflichtige, die in Spanien unternehmerische oder berufliche Tätigkeiten abwickeln, ohne dass sich der Sitz ihrer Geschäftstätigkeit in Spanien befindet.
  • Steuerpflichtige, die das System zur sofortigen Informationsübermittlung umsatzsteuerlicher Informationen (SII in Spanien) anwenden.
  • Natürliche Personen und Unternehmen im System der Besteuerung der Gewinnzuteilung, die ihre Einkommensteuer (IRPF) anhand des Besteuerungssystems der objektiven Steuerfestlegung (Module) entrichten sowie gleichzeitig einer der folgenden Sonderregelungen für MwSt. unterliegen: vereinfachte Steuerermittlung, Sonderregelung für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei oder Ausgleichsabgabenregelung.

Die Nichtvorlage bzw. die unvollständige oder fehlerhafte Vorlage vom Modell 347 wird mit einer Geldstrafe von 300 Euro bis 20.000 Euro geahndet und es wird ein Betrag in Höhe von 20 Euro pro fehlender Angabe oder Dateneinheit zu einer Person oder zu einem Unternehmen angewandt.

Im Modell 347 sind die folgenden Geschäftsvorgänge mit Dritten anzugeben:

  • Lieferung und Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, sowohl der MwSt. unterliegenden und nicht befreiten als auch der dieser Steuer nicht unterliegenden und von ihr befreiten. Seit 2014 ist auch der Erwerb von Waren und Dienstleistungen zu deklarieren, der abseits der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeiten ausschließlich für private Körperschaften oder Einrichtungen mit sozialem Charakter und Eigentümergemeinschaften erfolgt.
  • Immobiliengeschäfte.
  • Nicht rückzahlbare Subventionen und Hilfen.
  • Geschäftsvorgänge von Versicherungsunternehmen.
  • Anzahlungen von Kunden und Lieferanten.
  • Nicht anrechenfähige Vermietungen.

Für weitere Informationen dazu, wie das Modell 347 in Spanien richtig ausgefüllt wird, stehen Ihnen unsere Steuerfachberater gerne mit allen erforderlichen Angaben hilfreich zur Seite.

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Unternehmensberater in Spanien