Die Disziplinarkündigung in Spanien erfordert nun eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers. Dies hat der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. November 2024 entschieden, wobei er direkt Artikel 7 des Übereinkommens Nr. 158 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) anwendet, dass das Recht des Arbeitnehmers auf Verteidigung vor einer Entscheidung über seine Kündigung aus Gründen im Zusammenhang mit seinem Verhalten oder seiner Leistung anerkennt.
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: bedeutende Änderung
Der Plenum der Sozialkammer hat erklärt, dass dieses internationale Übereinkommen unmittelbar im spanischen Recht Anwendung findet, ohne dass eine zusätzliche gesetzliche Regelung erforderlich ist, gemäß Artikel 96.1 der Verfassung. Das bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, seine Version darzulegen, bevor sie ihn aus disziplinarischen Gründen kündigen.
Rechtfertigte Ausnahmen
Die vorherige Anhörung ist in Ausnahmefällen nicht erforderlich, beispielsweise bei:
- Gefahr der Zerstörung von Beweismitteln
- Materieller Unmöglichkeit, das Verfahren durchzuführen
- Situationen, in denen es unzumutbar ist, den Arbeitgeber dazu aufzufordern.
Diese Ausnahmen müssen gerechtfertigt und dokumentiert sein.
Folgen bei Nichteinhaltung
Das Versäumnis der Anhörung kann zur Folge haben:
- Die Einstufung der Kündigung als ungerechtfertigt
- Mögliche Verwaltungsstrafen
- Entschädigung, wenn eine Verteidigungsunfähigkeit nachgewiesen wird.
Der Tribunal Supremo de Justicia (Oberster Gerichtshof der Balearen) hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2025 (Nr. 2025/525628) diese Rechtsprechung bereits als etabliert anerkannt.
Wie ist diese Verpflichtung zu erfüllen?
Obwohl keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, gilt eine kurze Ladung – sogar am Tag der Kündigung – als gültig, solange der Arbeitnehmer die Fakten kennt und sich zumindest minimal verteidigen kann. Es wird empfohlen, eine schriftliche Dokumentation des Verfahrens zu hinterlegen.
Fazit
Jede Disziplinarkündigung muss eine vorherige Anhörung beinhalten, außer in außergewöhnlichen Fällen. Diese Anforderung stärkt die Rechte des Arbeitnehmers und bringt das Verfahren mit den internationalen Standards der ILO in Einklang. Unternehmen sollten ihre Protokolle überprüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Sara Flores