Pflicht der Selbstständigen in SpanienAm 6. März wurde im spanischen Staatsanzeiger die Verordnung ESS/214/2018 veröffentlicht, durch die alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden, sich im Sistema Red anzumelden und über Mitteilungen auf telematischem Weg zu empfangen. Es handelt sich dabei um eine neue Pflicht der Selbstständigen in Spanien. Die Anmeldung kann entweder direkt durch den Selbstständigen oder durch eine für das Sistema Red zugelassene Person erfolgen und ist ab dem 1. Oktober verpflichtend.

Antrag

Durch das Sistema Red können Unternehmen und Selbstständige auf telematischem Weg mit der Finanzverwaltung der Sozialversicherung kommunizieren. Verfahren werden somit vereinfacht und Zeit eingespart. Um diesen Service nutzen zu können, muss der Selbstständige der Finanzverwaltung einen Antrag vorlegen und über eine elektronische Bescheinigung oder einen elektronischen Personalausweis verfügen oder im Sistema Cl@ve angemeldet sein.

Pflicht der Selbstständigen in Spanien

Nach der Anmeldung im Informationssystem sind die Selbstständigen dazu verpflichtet, auf diesem Weg alle notwendigen Verfahren im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, dem Sozialbeitrag sowie der Zahlung von Beiträgen abzuwickeln. Unter anderem können hier auch Krankschreibungen, Bestätigungen der Krankschreibung und Gesundschreibungen, die genehmigten Zeiträume für den Erziehungsurlaub, Risiken während der Schwangerschaft oder den Mutterschaftsurlaub sowie die Reduzierung von Arbeitszeiten mitgeteilt werden.

Frist

Die Selbstständigen haben letztendlich sechs Monate Zeit, sich im Sistema Red anzumelden und die Möglichkeit, die notwendigen Verwaltungsprozesse mit der Sozialversicherung an von der Behörde zugelassene Unternehmen oder Fachleute zu übertragen.

Teresa Abril

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Unternehmensberater in Spanien