Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in SpanienDie Erstattung der im Ursprungsland geleisteten Mehrwertsteuer (Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien) stellt einen überaus interessanten und bei den meisten Unternehmen recht wenig bekannten Vorteil dar.

Wenn ein Unternehmen im Zuge seiner Geschäftstätigkeiten in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), in dem das Unternehmen nicht ansässig ist, Mehrwertsteuer gezahlt hat, kann diese Mehrwertsteuer unter bestimmten Bedingungen durch das Ausstellerland erstattet werden (Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien).

Formerfordernisse für die Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien

Um die Erstattung der Mehrwertsteuer von im Ausland gezahlten Rechnungen beanspruchen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Rechnung mit allen Ausgaben in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie mit dem Namen des Unternehmens muss vorhanden sein.
  • Die Kopien dieser Rechnungen müssen während des gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes festgelegten Zeitraums aufbewahrt werden.
  • Die Erstattung der Mehrwertsteuer kann nur für jene Käufe beantragt werden, die gemäß der spanischen Gesetzgebung absetzbar sind. Zum Beispiel kann die Rückerstattung von Hotelkosten beantragt werden, jedoch nicht die von Restaurantkosten.
  • Es muss ein Betrag von mehr als 50 Euro gezahlt worden sein, da eine Auszahlung von geringeren Beträgen nicht möglich ist.

Bei der Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien zu berücksichtigende Aspekte:

  • Die Frist für die Beantragung endet am 30. September des Folgejahrs der Rechnung.
  • Ist der Betrag höher als 400 Euro, kann eine vierteljährliche Rückerstattung beantragt werden; andernfalls ist nur eine jährliche Rückerstattung möglich.
  • Für jedes Land, in dem das Unternehmen Einkäufe getätigt hat, muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Das liegt daran, dass jeder Mitgliedsstaat die Mehrwertsteuer unabhängig abwickelt, so dass der Antrag mit den Steuererhebungsbehörden des jeweiligen Landes getrennt bearbeitet wird.
  • Es dauert gewöhnlich etwa vier Monate bis der Bescheid eingeht, jedoch kann dieser Zeitraum bis auf acht Monate verlängert werden, wenn weitere Informationen erforderlich sind.

Ein festgelegter Mechanismus mit eigenem Verfahren besteht nur für die Erstattung der in der Europäischen Union geleisteten Mehrwertsteuer. Außerhalb der Europäischen Union ist die Erstattung der Mehrwertsteuer nur in Ländern möglich, die ein Gegenseitigkeitsabkommen mit Spanien abgeschlossen haben. Dies ist zum Beispiel bei Monaco, der Schweiz, Kanada oder Japan der Fall, wobei hier allerdings größere Beschränkungen vorliegen.

Viele Unternehmen haben bisher noch keine Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien beantragt. Bei Fragen und Unklarheiten, oder wenn Sie Hilfe beim Rückerstattungsverfahren brauchen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bettina Náray

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Unternehmensberater in Spanien