Rückerstattung ausländischer MehrwertsteuerDurch die Internationalisierung der Unternehmen kommt es immer häufiger dazu, dass die Mehrwertsteuer bei den Ausgaben außerhalb Spaniens getragen werden muss. Daher ist es überaus interessant, wie wir diese Mehrwertsteuer (Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer) zurückerhalten können.

Die Frist zur Vorlage des Rückerstattungsantrags endet am 30. September des Folgejahrs des Rechnungsdatums.

Es ist eine individuelle elektronische Vorlage der Rechnungsstellung nach Ursprungsland durchzuführen, und die entsprechenden Rechnungen sind mittels PDF-Dateien beizufügen.

Um die Steuererklärung abgeben zu können, ist eine Anmeldung im Elektronischen Mitteilungssystem der spanischen Steuerverwaltungsbehörde zur Weiterleitung der Fragen in Verbindung mit ausländischen Rechnungen unerlässlich.

Das Verfahren zur Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer umfasst die Vorlage eines Antrags über das Modell 360 bei der Staatlichen Steuerverwaltung (AEAT).

Ist der rückzuerstattende Betrag höher als 400 Euro, kann das Modell 360 vierteljährlich eingereicht werden. Liegt der Betrag jedoch unter 400 Euro, ist der Antrag auf Steuerrückzahlung jährlich einzureichen. Der Mindestbetrag für die Einreichung des Antrags beträgt 50 Euro.

Nach der Genehmigung des Modells beantragt die Staatliche Steuerverwaltung (AEAT) die Rückerstattung beim entsprechenden EU-Mitgliedsstaat. Der Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer kann jährlich gestellt werden, wobei die zugehörige Frist am 30. September des Folgejahrs der bezüglichen Rechnungen endet, oder aber in kürzeren Zeiträumen, dies jedoch in Verbindung mit einem Mindestbetrag, der je nach den Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedsstaats unterschiedlich ausfallen kann.

Nach Vorlage der Steuererklärung erhalten wir zwei elektronische Mitteilungen: eine von der AEAT und eine vom Bestimmungsland mit einer Referenz- und Bearbeitungsnummer. Nach Entscheidung des Verfahrens eine weitere Mitteilung des Bestimmungslands, in der genau über die gesamte oder teilweise Betragsschätzung des Antrags informiert wird und wir über die Zahlung des veranschlagten Betrags oder dessen Zurückweisung und die entsprechenden Gründe dafür in Kenntnis gesetzt werden.

Der Entscheid des Antrags auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer dauert gewöhnlich eine gewisse Zeit. Der Mitgliedsstaat, bei dem der Antrag eingeht, verfügt über einen Zeitraum von vier Monaten, um diesen zu untersuchen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zurückweisung werden dem Unternehmen zwei Monate eingeräumt, um Einwände vorzubringen. Sollten zusätzliche Daten und Informationen angefordert werden, können sich diese Zeiträume auf bis zu acht Monate nach Einreichung des ursprünglichen Antrags verlängern. Sobald das Ursprungsland die Rückerstattung beschließt, ist ein Zeitraum von 10 Werktagen für deren Zahlung vorgesehen. Andernfalls entstehen durch den Schuldbetrag Verzugszinsen.

Somit bietet sich uns eine Möglichkeit zur Rückgewinnung von Beträgen, die ohne diesen Verfahrensweg automatisch in die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens aufgenommen werden würden. Wenn man dann noch hinzunimmt, dass die Mindestbeträge für die meisten Unternehmen nicht besonders hoch sind, verwundert es, dass nicht mehr Rückerstattungsanträge gestellt werden. Deshalb stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei der Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer zu helfen.

Bettina Náray

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Unternehmensberater in Spanien