Schutz von HinweisgebernHinweisgeber haben eine Schlüsselfunktion für die Aufdeckung, Ermittlung und Prävention von Verstößen gegen das EU- und nationale Recht der Mitgliedsstaaten. Daher sollte das Whistleblowing (Meldung von Missständen) von Behörden gefördert werden. Nichtsdestotrotz bestehen große Differenzen innerhalb der Gesetzgebung zum Schutz von Hinweisgebern zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Beispielsweise verfügen nicht alle Mitgliedsstaaten über umfassende Richtlinien zum Schutz für Hinweisgeber. Deshalb schlug die EU im April 2018 Richtlinien für einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber vor, die derzeit geprüft werden. Die Gespräche hierzu wurden am 3. Dezember 2018 abgehalten.

Bedenken – Umfassender Schutz von Hinweisgebern

Whistleblowing ist wesentlich bei der Bekämpfung von Korruption und Wahrung der Meinungsfreiheit. Es bestehen jedoch Bedenken, dass in der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Schutzpolitik und Kenntnis über die Whistleblowing-Politik fehlt. 2017 ergaben die Umfrageergebnisse des Eurobarometer Spezial, dass von 81% der Befragten keine Korruptionsdelikte gemeldet wurden. Außerdem ergab die Umfrage der Europäischen Kommission, dass 49% der Befragten nicht wussten, wo sie die Korruptionsfälle hätten melden sollen.

Hinweisgeber nehmen große Risiken auf sich auf, wenn sie Missstände melden, wie zum Beispiel:

  • Entlassung
  • Wirtschaftliche Instabilität
  • Finanzielle Härte
  • Rufschädigung
  • Persönliche Sicherheit
  • Rechtliche Auswirkungen

Vorschlag – Umfassender Schutz von Hinweisgebern

Der Vorschlag der EU zielt darauf ab, hohe Standards für die Mitgliedsstaaten festzulegen und sichere Kanäle für die Berichterstattung zu schaffen.  Demnach sollen nach Treu und Glauben handelnde Hinweisgeber, die Grund zur Annahme haben, dass ihre Anklage begründet ist, vor möglichen Repressalien, wie etwa Entlassungen, angemessen geschützt werden. Der Vorschlag soll Hinweisgeber schützen, die Folgendes melden:

  • Finanzdienstleistungen
  • Verkehrssicherheit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Produktsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz und personenbezogene Daten
  • Tierschutz

Laut EU-Vorschlag müssen alle Privatunternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vertrauliche Meldekanäle für die Meldung von Missständen einführen. Es ist auch möglich, dass Privatunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten Meldekanäle schaffen müssen, wenn der Mitgliedstaat in dem sie ihren Sitz haben, dies nach einer Risikobewertung entscheidet. Regierungsorganisationen von Mitgliedsstaaten müssen ebenso vertrauliche Meldekanäle schaffen, wenn sie mehr als 50 Beschäftigte haben oder mehr als 10 000 Einwohner in ihrem Hoheitsgebiet registriert sind. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, das Bewusstsein für die Richtlinien zum Schutz von Hinweisgebern zu schärfen, indem sie leicht zugängliche Informationen online veröffentlichen.

Verfahren – Umfassender Schutz von Hinweisgebern

Die EU macht folgenden Vorschlag zum Verfahren für die Berichterstattung:

  1. Eine Person muss die Verstöße in ihrem internen Meldekanal melden.
  2. Wenn der interne Meldekanal jedoch nicht ordnungsgemäß funktioniert, die Person für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen arbeitet oder selbständig ist, dann kann die Berichterstattung direkt an die zuständigen Behörden ihres Landes oder, gegebenenfalls, die Gemeinschaftsorgane erfolgen.
  3. Die Behörden sind verpflichtet innerhalb von drei Monaten ab Berichterstattung eine Antwort zu geben.
  4. Wenn die Person innerhalb dieses Zeitraums keine Antwort erhält, kann sie die Verstöße öffentlich melden.

Schutzmaßnahmen – Umfassender Schutz von Hinweisgebern

Der Vorschlag der EU beinhaltet unter anderem folgende Schutzmaßnahmen:

  • Rechtsberatung
  • Vorläufige Maßnahmen
  • Schutz vor Haftungsansprüchen
  • Schutz in Gerichtsverfahren
  • Vertraulichkeit
  • Unschuldsvermutung
  • Recht auf Rechtsbehelfe

Hinweisgeber haben eine Schlüsselfunktion in der Aufdeckung von Korruptionsfällen. Dank des Vorschlags der EU wird das Whistleblowing gefördert, indem Hinweisgeber umfassend geschützt und ihnen Schutzmaßnahmen (Umfassender Schutz von Hinweisgebern) geboten werden.

Víctor Sáez

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